Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Prozentrechner: % Prozent einfach + online berechnen mit Formeln & Tipps

Prozentberechnung einfach erklärt: Wie berechnet man Prozent aus?


Berechnen Sie einfach + schnell Prozente mit dem richtigen Rechner. Einfach einen Fall auswählen:

Prozentrechner

Die Prozentrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Mathematik, der dazu verwendet wird, Verhältnisse auszudrücken. Mit Prozentrechnung kann man berechnen, wie viel Prozent eine bestimmte Zahl von einer anderen Zahl ausmacht.

Ein Prozent entspricht 1/100 oder 0,01. Um einen Prozentwert auszudrücken, wird das Prozentzeichen (%) verwendet. Beispielsweise bedeutet 25% dasselbe wie 25/100 oder 0,25.

Es gibt verschiedene Arten von Prozentrechnungen, die man durchführen kann. Hier sind einige Beispiele:

  • Prozentualer Zuwachs/Rückgang: Dies errechnet den prozentualen Unterschied zwischen zwei Werten. Beispiel: Wenn der Preis eines Produkts von 100 € auf 120 € steigt, beträgt der prozentuale Zuwachs 20%.

  • Prozentsatz berechnen: Um den Prozentsatz einer Zahl zu berechnen, teilt man die Zahl durch den Gesamtwert und multipliziert das Ergebnis mit 100. Beispiel: Wenn man aus einer Menge von 100 Teilen 20 Teile auswählt, beträgt der Prozentsatz der ausgewählten Teile 20%.

  • Prozentuale Veränderung berechnen: Dies errechnet den prozentualen Unterschied zwischen zwei Werten. Beispiel: Wenn der Preis eines Produkts von 100 € auf 120 € steigt, beträgt der prozentuale Zuwachs 20%.

  • Prozentualer Anteil berechnen: Um den prozentualen Anteil einer Zahl zu berechnen, teilt man die Zahl durch den Gesamtwert und multipliziert das Ergebnis mit 100. Beispiel: Wenn man aus einer Menge von 100 Teilen 20 Teile auswählt, beträgt der Prozentsatz der ausgewählten Teile 20%.

  • Prozentualer Wert berechnen: Um den prozentualen Wert einer Zahl zu berechnen, multipliziert man die Zahl mit dem Prozentsatz (in Dezimalform) und addiert diesen Wert zur Zahl. Beispiel: Wenn man 20% auf 100 € addieren möchte, wäre der prozentuale Wert 20.

Es gibt viele verschiedene Anwendungen für Prozentrechnungen in Bereichen wie Finanzen, Wirtschaft, Mathematik und Wissenschaft.

Wieviel Euro sind x% Rabatt?

Beispiel: Ein Computer kostet 100 €. 10 % Rabatt sind: 10 €

Etwas kostet €. % Rabatt sind ... Euro

sind:

Berechnung: 100€ * 10% / 100 = 10€



Wieviel Prozent sind x Euro Rabatt?

Beispiel: Ein Computer kostet 100 €. Der Rabatt beträgt 10 €. Ergebnis: Das sind 10 %

Etwas kostet €. € Rabatt sind ...%

sind: %

Berechnung: 10€ * 100 / 100€ = 10%


Preis vor Erhöhung um x%

Beispiel: Die Preiserhöhung beträgt 10 € = 10 %. Ergebnis: Der Computer kostete 100 €.

Die Preiserhöhung beträgt € bei %. Der ursprüngliche Preis betrug ... Euro

Der Computer kostete

Berechnung: 10€ * 100 / 10% = 100€


Preis nach Minderung von x %

Beispiel: Der Rabatt beträgt 10 %. Der Computer kostete 100 €. Jetzt kostet dieser 90 €

Der Rabatt beträgt %. Der Computer kostete €.

Jetzt kostet der Computer nur noch

Berechnung: 100€ - 100€ * 10% / 100 = 90€


Preis nach Erhöhung um x%

Beispiel: Die Preiserhöhung beträgt 10 %. Der Computer kostete 100 €. Jetzt kostet dieser 110 €

Die Preiserhöhung beträgt %. Der Computer kostete €.

Jetzt kostet der Computer

Berechnung: 100€ + 100€ * 10% / 100 = 110€


Preiserhöhung um wieviel %

Beispiel: Der Computer kostete 100 €. Jetzt kostet dieser 110 €. Ergebnis: Das ist eine Preiserhöhung von 10 %

Ursprünglicher Preis €. Neuer Preis €. Das ist eine Preiserhöhung von ... %

Das ist eine Preiserhöhung von %

Berechnung: (110€ - 100€) * 100 / 100€ = 10 %


Beispiel: Der Kredit für ein Computer kostet 2 % / Jahr.
Über 5 Jahre sind das mit Zinseszins: 10,41%

Der Kredit kostet % / Jahr über Jahre. Das sind ... %

Die anfallenden Zinsen betragen incl. Zinseszins %

Berechnung: (1 + 2%/100 )5J






Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Prozent

EStG 
EStG § 1 Steuerpflicht

EStG § 3

EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

EStG § 3c Anteilige Abzüge

EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

EStG § 6 Bewertung

EStG § 6a Pensionsrückstellung

EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

EStG § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 9 Werbungskosten

EStG § 10

EStG § 10b Steuerbegünstigte Zwecke

EStG § 10d Verlustabzug

EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus

EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

EStG § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

EStG § 19

EStG § 20

EStG § 21

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 24a Altersentlastungsbetrag

EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

EStG § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne

EStG § 34g

EStG § 35

EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

EStG § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

EStG § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte

EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer

EStG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

EStG § 48 Steuerabzug

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

EStG § 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 52 Anwendungsvorschriften

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 92 Bescheinigung

EStG § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 95 Sonderfälle der Rückzahlung

EStG Anlage 1a (zu § 13a) i.d.F. 23.12.2016

EStR 
EStR R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 7.4 Höhe der AfA

EStR R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStDV 8c 11d 51 55 81 82a 82f 82g 82i
GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

GewStG § 9 Kürzungen

GewStG § 10a Gewerbeverlust

GewStG § 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

GewStG § 16 Hebesatz

GewStG § 35c Ermächtigung

KStG 5 8 8a 8b 8c 9 23 32 33 34 36 37 38
UStG 
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStG § 12 Steuersätze

UStG § 15 Vorsteuerabzug

UStG § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

UStG § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

UStG § 25a Differenzbesteuerung

UStG § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

UStG Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) i.d.F. 23.12.2016

AO 
AO § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen

AO § 62 Rücklagen und Vermögensbildung

AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

AO § 67 Krankenhäuser

AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

AO § 240 Säumniszuschläge

AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

AO § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen

AO § 62 Rücklagen und Vermögensbildung

AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

AO § 67 Krankenhäuser

AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

AO § 240 Säumniszuschläge

AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

UStAE 
UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.3. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStAE 15a.8. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG

UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.3. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStAE 15a.8. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG

UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

GewStR 
GewStR R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

GewStR R 9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

GewStR R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

UStR 
UStR 150. Zuschüsse

UStR 214. Anwendungsgrundsätze

UStR 215. Änderung der Verhältnisse

UStR 216. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG

UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStR 217d. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG

UStR 217e. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStR 274. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

KStR 13.2 22
GewStDV 19 29
AEAO 
AEAO Zu § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen:

AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:

AEAO Zu § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen:

AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:

AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:

AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:

HGB 
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz

§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld

§ 578 HGB Sondervergütung

ErbStG 13 13a 13b 13c 13d 14 15 19 24 26 27 28a
ErbStR 2.2 3.4 3.5 7.3 10.10 13a.1 13a.2 13a.4 13a.10 13a.13 13b.6 13b.8 13b.15 13b.16 13b.19 13c 19a.1
LStR 
R 9.13 LStR Werbungskosten bei Heimarbeitern

R 40.1 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 42d.2 LStR Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

BewG 12 13 14 15 40 41 47 55 75 79 81 82 86 90 92 93 121a 125 129a 131 133 143 145 146 147 148 149 163 164 166 167 181 185 186 188 190 193 202 anlage-9a anlage-23
EStH 6a.17 7.4 7a 22.3 32.13
StbVV 
§ 16 StBVV Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

§ 18 StBVV Geschäftsreisen

§ 24 StBVV Steuererklärungen

GewStH 8.1.1 9.2.4 9.5
KStH 8.5 8.7 8.12
LStH 3b 19.3 38b
ErbStH E.13a.4.6 E.13a.4.7 B.167.2
AStG 2 4 7 8 9 17
GrStG 
§ 33 GrStG Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

GrStR 39
BGB 247 288 489 492b 493 494 497 498 502 503 504a 507 556c 556d 558 559 559b 1612a

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:

VIII R 31/09 - Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen zum Betriebsvermögen - Zweck und Anwendungsvoraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

VIII R 31/09 - Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen zum Betriebsvermögen - Zweck und Anwendungsvoraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

VIII R 31/09 - Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen zum Betriebsvermögen - Zweck und Anwendungsvoraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

VIII R 31/09 - Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen zum Betriebsvermögen - Zweck und Anwendungsvoraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

VIII R 31/09 - Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen zum Betriebsvermögen - Zweck und Anwendungsvoraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin