Künstlersozialabgabe 2025: Bleibt stabil bei 5,0 Prozent

Gute Nachrichten für Unternehmen, die kreative Leistungen in Anspruch nehmen, und selbstständige Künstler und Publizisten: Die Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2025 unverändert bei 5,0 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11. Juli 2024 bekanntgegeben.

Hintergrund:

Die Künstlersozialversicherung (KSV) bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten in Deutschland wichtige soziale Absicherung im Bereich der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Derzeit profitieren mehr als 190.000 Menschen von dieser Regelung. Ähnlich wie bei abhängig Beschäftigten übernimmt die KSV die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge.

Finanzierung der KSV:

Die andere Hälfte der Beiträge wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Aufteilung sieht wie folgt aus:

  • 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss.
  • 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben, wobei der Abgabesatz jährlich vom BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt wird. Für 2025 bleibt dieser Satz bei 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind alle im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bedeutung für Unternehmen und Künstler:

Unternehmen, die mit kreativen Freiberuflern zusammenarbeiten, können durch den gleichbleibenden Abgabesatz besser planen. Für die Künstler und Publizisten selbst bedeutet diese Stabilität, dass sie weiterhin auf die Unterstützung der KSV zählen können.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zur KSV finden Sie auf der Website des BMAS. Dort erfahren Sie mehr über die Funktionsweise, Finanzierung und aktuelle Entwicklungen der Künstlersozialversicherung.

Quelle:

BMAS online, Meldung vom 11. Juli 2024