Rechtsstand: 1. Juli 2026
Rabattrechner: Rabatt, Umsatzsteuer, Netto und Brutto berechnen
Mit dem Rabattrechner berechnen Sie schnell und einfach Preisnachlass, Rabattbetrag, Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttopreis.
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf den Listenpreis oder Verkaufspreis. Rabatte können Umsatz fördern, Kunden binden und Lagerbestände abbauen. Gleichzeitig schmälern sie Marge und Gewinn. Deshalb sollte jeder Rabatt vorab kalkuliert und umsatzsteuerlich korrekt in der Rechnung abgebildet werden.
Rabatt berechnen
Geben Sie Ausgangspreis, Rabattsatz und Umsatzsteuersatz ein. Der Rechner ermittelt daraus Rabattbetrag, reduzierten Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttopreis.
Rabattrechner / Gewinnminderung
Formeln für Rabatt, Netto und Brutto
Die Standardrechnung ist einfach: Zuerst wird der Rabatt vom Netto-Listenpreis abgezogen. Anschließend wird die Umsatzsteuer auf das reduzierte Nettoentgelt berechnet.
Beispiel mit 25 % Rabatt und 19 % Umsatzsteuer
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Listenpreis netto | gegeben | 5.000,00 € |
| Rabatt 25 % | 5.000,00 € × 25 % | -1.250,00 € |
| Entgelt nach Rabatt | 5.000,00 € − 1.250,00 € | 3.750,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 3.750,00 € × 19 % | 712,50 € |
| Rechnungsbetrag brutto | 3.750,00 € + 712,50 € | 4.462,50 € |
Rabatte kalkulieren: Marge nicht verschenken
Rabatte sollten nicht nach Gefühl vergeben werden. Ein Rabatt reduziert nicht nur den Verkaufspreis, sondern auch den Deckungsbeitrag. Je niedriger die Marge, desto stärker wirkt sich ein Rabatt auf den Gewinn aus.
Rabattrechner
| Ausgangslage | Ohne Rabatt | Mit 10 % Rabatt |
|---|---|---|
| Netto-Verkaufspreis | 100,00 € | 90,00 € |
| Variable Kosten | 70,00 € | 70,00 € |
| Deckungsbeitrag | 30,00 € | 20,00 € |
| Auswirkung | 100 % Ausgangs-DB | 33,3 % weniger Deckungsbeitrag |
Rabatt, Skonto und Bonus unterscheiden
Rabatt, Skonto und Bonus werden oft verwechselt. Für Kalkulation, Buchhaltung und Umsatzsteuer ist die Unterscheidung wichtig.
| Begriff | Bedeutung | Typischer Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Rabatt | Preisnachlass, etwa Mengenrabatt, Aktionsrabatt, Treuerabatt oder Wiederverkäuferrabatt. | Meist vor oder bei Rechnungsstellung. |
| Skonto | Nachlass für Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. | Nach Rechnungsstellung bei schneller Zahlung. |
| Bonus | Nachträgliche Vergütung, häufig abhängig von Jahresumsatz oder Abnahmemenge. | Regelmäßig nachträglich, etwa am Jahresende. |
Mehr dazu: Skonto richtig einordnen.
Buchung von Rabatten
Wird der Rabatt bereits in der Rechnung abgezogen, wird in der Buchhaltung regelmäßig nur der geminderte Betrag erfasst. Der Rabatt wird dann nicht separat gebucht, sondern reduziert den Wareneinkauf beziehungsweise Umsatzerlös.
Buchung beim Kunden
Buchung beim Lieferanten
Umsatzsteuer und Rabatte in der Rechnung
Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG muss eine Rechnung das nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts enthalten, soweit sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.
| Fall | Rechnungshinweis | Umsatzsteuerliche Folge |
|---|---|---|
| Rabatt bereits abgezogen | Rabattbetrag oder reduziertes Entgelt ausweisen. | Umsatzsteuer auf das reduzierte Nettoentgelt. |
| Skonto vereinbart | Beispiel: „2 % Skonto bei Zahlung bis ...“. | Bei Skontoabzug Entgeltminderung und Steuerkorrektur. |
| Bonusvereinbarung ohne konkrete Höhe | Hinweis auf Rahmen- oder Konditionsvereinbarung. | Nachträgliche Abrechnung und Berichtigung erforderlich. |
| Nachträglicher Jahresbonus | Gutschrift oder Bonusabrechnung. | Korrektur nach § 17 UStG. |
- „Der vereinbarte Rabatt ist bereits im Rechnungsbetrag berücksichtigt.“
- „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 15.08.2026.“
- „Es bestehen Rabatt- oder Bonusvereinbarungen gemäß unserer aktuellen Konditionsvereinbarung.“
- „Entgeltminderungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung vom ...“
Nachträgliche Rabatte, Boni und Gutschriften
Wird ein Rabatt erst nachträglich gewährt, ändert sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Dann müssen der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und der Leistungsempfänger die Vorsteuer grundsätzlich für den Besteuerungszeitraum berichtigen, in dem die Änderung eingetreten ist.
- Jahresbonus,
- nachträglicher Mengenrabatt,
- Gutschrift wegen Mängeln,
- Skonto bei schneller Zahlung,
- Preisnachlass nach Reklamation.
- korrekter Steuersatz,
- Bezug zur ursprünglichen Lieferung,
- Gutschrift oder Korrekturbeleg,
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung,
- periodengerechte Buchung.
Belegschaftsrabatt und Personalrabatt
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen verbilligt, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn vor. Für bestimmte Belegschaftsrabatte kann jedoch der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG genutzt werden.
| Regel | Aktueller Wert | Wichtig |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 € pro Kalendermonat | Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; bei Überschreiten ist grundsätzlich der gesamte Monatsvorteil steuerpflichtig. |
| Rabattfreibetrag | 1.080 € pro Kalenderjahr | Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG für begünstigte Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers. |
| Bewertungsabschlag | 4 % | Der Endpreis wird bei der Rabattregelung vor Vorteilsermittlung um 4 % gemindert. |
Formel für den steuerpflichtigen Vorteil
Beispiel Personalrabatt
Ein Arbeitnehmer kauft Waren des Arbeitgebers mit einem Endverkaufspreis von 7.500 € für 6.375 €. Der Endpreis wird um 4 % gemindert: 7.500 € − 300 € = 7.200 €. Der geldwerte Vorteil beträgt 7.200 € − 6.375 € = 825 €. Der Vorteil bleibt im Rahmen des Rabattfreibetrags steuerfrei, soweit der Jahresfreibetrag von 1.080 € noch nicht ausgeschöpft ist.
Rabatte von Dritten
Rabatte von Fremdfirmen können Arbeitslohn sein, wenn sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Besonders sorgfältig zu prüfen sind Konzernrabatte, Rahmenabkommen, Arbeitgeberbeteiligung und Fälle, in denen der Arbeitgeber aktiv an der Vorteilsgewährung mitwirkt.
Häufige Fehler bei Rabatten
- Rabatt auf Brutto statt Netto falsch berechnet,
- Umsatzsteuer vor Rabatt angesetzt,
- Skonto und Rabatt verwechselt,
- Marge nach Rabatt nicht geprüft,
- mehrere Rabatte falsch addiert statt nacheinander berechnet.
- im Voraus vereinbarte Entgeltminderung nicht in Rechnung angegeben,
- nachträglichen Bonus ohne § 17-UStG-Korrektur gebucht,
- 44-€-Grenze statt 50-€-Freigrenze verwendet,
- Rabattfreibetrag auf nicht begünstigte Fremdrabatte angewendet,
- Personalrabatte nicht im Lohnkonto dokumentiert.
Checkliste: Rabatt richtig berechnen und buchen
- Ausgangspreis netto oder brutto eindeutig festlegen.
- Rabattbetrag berechnen: Preis × Rabattsatz.
- Entgelt nach Rabatt ermitteln.
- Umsatzsteuer auf das geminderte Nettoentgelt berechnen.
- Bruttobetrag nach Rabatt ausweisen.
- Bei Skonto Zahlungsfrist und Skontosatz klar formulieren.
- Bei Bonus- oder Rahmenvereinbarung Rechnungshinweis aufnehmen.
- Nachträgliche Rabatte über Korrekturbeleg oder Gutschrift dokumentieren.
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG prüfen.
- Bei Personalrabatten 50-€-Freigrenze und 1.080-€-Rabattfreibetrag unterscheiden.
- Margen- und Deckungsbeitragswirkung vor Rabattfreigabe prüfen.
FAQ: Rabatt, Umsatzsteuer und Personalrabatt
Wie berechnet man 20 % Rabatt?
Multiplizieren Sie den Ausgangspreis mit 20 %. Bei 100 € beträgt der Rabatt 20 €; der Preis nach Rabatt beträgt 80 €.
Wird die Umsatzsteuer vor oder nach Rabatt berechnet?
Wird der Rabatt bereits in der Rechnung berücksichtigt, wird die Umsatzsteuer auf das reduzierte Nettoentgelt berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?
Rabatt ist ein Preisnachlass. Skonto ist ein Nachlass für Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist.
Muss ein Rabatt in der Rechnung stehen?
Ja, wenn eine Entgeltminderung im Voraus vereinbart ist und nicht bereits im Entgelt berücksichtigt wurde, muss sie in der Rechnung angegeben oder durch Hinweis auf die Konditionsvereinbarung bezeichnet werden.
Wie bucht man einen sofortigen Rabatt?
Ein sofortiger Rabatt mindert Einkauf oder Umsatzerlös. Gebucht wird regelmäßig der reduzierte Rechnungsbetrag, die Umsatzsteuer wird auf das reduzierte Entgelt berechnet.
Wie hoch ist der Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer?
Der Rabattfreibetrag beträgt 1.080 € pro Kalenderjahr und gilt für begünstigte Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers.
Gilt die 44-€-Grenze noch?
Nein. Für Sachbezüge gilt aktuell eine 50-€-Freigrenze pro Kalendermonat.
Rabatte kalkulieren, bevor sie Gewinn kosten
Ein Rabatt ist schnell gewährt, aber nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Prüfen Sie vor jeder Rabattaktion Nettoeffekt, Umsatzsteuer, Deckungsbeitrag, Buchung und mögliche Personalrabatt-Folgen.
So vermeiden Sie Rechenfehler, falsche Rechnungen und verschenkte Marge.
Weitere hilfreiche Rechner und Themen
- Preispolitik für Unternehmen
- Skonto
- Umsatzsteuer-Rechner
- Preisuntergrenze berechnen
- Weitere Steuerrechner
Quellen und Rechtsstand
- § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Sachbezugsfreigrenze 50 € pro Kalendermonat, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 8 Abs. 3 EStG, Rabattfreibetrag 1.080 € jährlich und Bewertungsregelung für Belegschaftsrabatte, Rechtsstand: 01.07.2026.
- LStH 2026, R 8.2, Belegschaftsrabatte: 4-%-Bewertungsabschlag und Anwendungsvoraussetzungen des § 8 Abs. 3 EStG.
- § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG, Pflichtangabe jeder im Voraus vereinbarten Minderung des Entgelts, soweit nicht bereits im Entgelt berücksichtigt, Rechtsstand: 01.07.2026.
- UStAE 14.5, Pflichtangaben in der Rechnung; Hinweise auf Rabatt-, Bonus- und Skontovereinbarungen.
- § 31 Abs. 1 UStDV, Rechnung aus mehreren Dokumenten; leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage; Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuer bei nachträglicher Entgeltminderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 12 Abs. 1 UStG, allgemeiner Umsatzsteuersatz 19 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
- BMF-Schreiben vom 29.01.2004, IV B 7 - S 7280 - 19/04, BStBl I 2004, 258; Angabe des Leistungszeitpunkts und im Voraus vereinbarter Entgeltminderungen.
- BMF-Schreiben vom 03.08.2004, IV B 7 - S 7280a - 145/04, BStBl I 2004, 739; Rabatt-, Bonus- und Skontohinweise in Rechnungen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rabatt
UStAEUStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 4.5.3. Verkauf von Flugscheinen durch Reisebüros oder Tickethändler („Consolidator“)
UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
UStAE 4a.3. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18a.4. Änderung der Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 4.5.3. Verkauf von Flugscheinen durch Reisebüros oder Tickethändler („Consolidator“)
UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
UStAE 4a.3. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.5. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18a.4. Änderung der Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze
UStAE 22.6. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen
UStR
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 29a. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStR 53a. Verkauf von Flugscheinen durch Reisebüros oder Tickethändler („Consolidator”)
UStR 125. Nachweis der Voraussetzungen
UStR 151. Entgeltsminderungen
UStR 153. Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen
UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung
UStR 224. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
UStR 245d. Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 259. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen
KStR 22
LStR
R 8.2 LStR Bezug von Waren und Dienstleistungen
R 41.1 LStR Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft
EStH 6.2
KStH 5.7 8.5
LStH 8.1.1.4 8.2 19.3 19.4 38.4