Rechtsstand: 29.06.2026 Bewerbungskosten · Werbungskosten · Vorstellungsgespräch · Reisekosten · Arbeitnehmer-Pauschbetrag · § 9 EStG

Bewerbungskosten absetzen: Pauschale, Nachweise und Reisekosten 2026

Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen

Bewerbungskosten können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen, wenn sie beruflich veranlasst sind und nicht erstattet wurden. Abziehbar sind zum Beispiel Kosten für Bewerbungsunterlagen, Online-Bewerbungen, Porto, Bewerbungsfotos, Zeugnisse, Telefonate, Coaching zur konkreten Bewerbung sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.

Bewerbungskosten 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Bewerbungskosten als Werbungskosten
Thema Regel 2026 Praxis-Hinweis
Rechtsgrundlage Werbungskosten nach § 9 EStG. Beruflicher Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Tätigkeit erforderlich.
Erfolg der Bewerbung Unerheblich. Auch Absagen und erfolglose Bewerbungen zählen.
Erstattung Erstattete Kosten sind nicht nochmals abziehbar. Arbeitgeber-, Arbeitsagentur- oder Jobcenter-Erstattungen abziehen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € jährlich. Bewerbungskosten wirken sich erst aus, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen.
Gesetzliche Bewerbungskostenpauschale Nein. 8,50 € / 2,50 € je Bewerbung sind nur eine alte Schätzungsorientierung, kein Rechtsanspruch.
Reisekosten Fahrt, Übernachtung und Verpflegungspauschalen möglich. Nur soweit nicht vom einladenden Arbeitgeber erstattet.
Die Grafik zeigt die Prüfung: beruflicher Zusammenhang, Kostenart, Nachweis, Erstattung und Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bewerbungskosten-Check Beruflich? Jobwechsel, Berufsstart, Wiedereinstieg Kosten? Mappe, Online, Reise, Coaching Nachweis? Belege, E-Mails, Absagen, Liste Erstattung? nur Eigenanteil abziehbar Merksatz: Keine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale – besser Liste und Belege sichern Steuerliche Wirkung entsteht meist erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Hinweis Bewerbungskosten können grundsätzlich nur bei Einzelbelegabrechnung und nicht mit einer festen Pauschale angesetzt werden. Tatsächliche Kosten sind vorrangig. Eine Schätzung ist möglich, aber nicht gesetzlich garantiert.

Wann sind Bewerbungskosten als Werbungskosten absetzbar?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bewerbungskosten sind deshalb abziehbar, wenn sie mit einer angestrebten steuerpflichtigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Stelle am Ende tatsächlich bekommen.

Beruflicher Zusammenhang bei Bewerbungskosten
Fall Abzug möglich? Hinweis
Bewerbung auf neue Arbeitsstelle Ja. Typischer Fall von Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit.
Bewerbung nach Kündigung oder Arbeitslosigkeit Ja. Auch ohne laufenden Arbeitslohn möglich, wenn beruflicher Zusammenhang besteht.
Bewerbung nach Ausbildung oder Studium Ja, bei angestrebter Arbeitnehmertätigkeit. Vorweggenommene Werbungskosten prüfen.
Karrierewechsel in andere Branche Grundsätzlich möglich. Entscheidend ist die Absicht, steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen.
Akquise eines Selbständigen Nicht Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Bei freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit anders einordnen.
Private Imageberatung ohne konkrete Bewerbung Riskant. Private Mitveranlassung und § 12 EStG prüfen.
Steuer-Tipp: Speichern Sie zu jeder Bewerbung die Stellenausschreibung, Ihr Anschreiben, Eingangsbestätigung, Einladung oder Absage. Damit lässt sich der berufliche Anlass leichter nachweisen.

Wann wirken sich Bewerbungskosten steuerlich aus?

Arbeitnehmer erhalten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG. Einzelne Werbungskosten, also auch Bewerbungskosten, führen erst dann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis, wenn Ihre gesamten Werbungskosten im Kalenderjahr über diesem Pauschbetrag liegen.

Beispiel: Sie haben 900 € Fahrtkosten zur Arbeit und 250 € Bewerbungskosten. Zusammen sind das 1.150 €. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € beträgt, entsteht durch die Einzelnachweise noch kein zusätzlicher Steuervorteil. Liegen Ihre gesamten Werbungskosten dagegen bei 1.600 €, wirken sich 370 € zusätzlich aus.

Typische weitere Werbungskosten sind Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur, Homeoffice-Tagespauschale, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung.

Welche Bewerbungskosten erkennt das Finanzamt an?

Abziehbar sind alle beruflich veranlassten und nicht erstatteten Kosten, die im Zusammenhang mit der Stellensuche entstehen. Je konkreter der Bezug zur Bewerbung, desto besser sind die Anerkennungschancen.

Typische Bewerbungskosten
Kostenart Beispiele Nachweis
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsmappen, Papier, Kopien, Druck, Zeugnisabschriften, Beglaubigungen. Rechnung, Kassenbon, Liste der Bewerbungen.
Digitale Bewerbung Online-Portfolio, beruflich genutzte Bewerbungsplattform, Dateiscans, PDF-Erstellung. Rechnung, Zahlungsbeleg, Bewerbungsübersicht.
Kommunikation Porto, Telefonate, beruflicher Anteil von Internetkosten. Einzelnachweis oder plausibler beruflicher Anteil.
Bewerbungsfoto Professionelles Foto für Lebenslauf oder Profil. Fotografenrechnung; private Nutzung abgrenzen.
Unterlagen und Register Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Übersetzung, Anerkennung von Zeugnissen. Gebührenbescheid oder Rechnung.
Vorbereitung Fachliteratur, Bewerbungsratgeber, konkretes Bewerbungstraining. Rechnung und Bezug zur konkreten beruflichen Bewerbung.
Vorstellungsgespräch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungspauschalen, Parkgebühren. Einladung, Reisebelege, Fahrkarten, Hotelrechnung.
Achtung: Kleidung, Friseur, Kosmetik oder allgemeine Stilberatung werden regelmäßig dem privaten Lebensbereich zugeordnet. Ein Abzug ist nur in sehr engen Ausnahmefällen denkbar.

Gibt es eine Bewerbungskostenpauschale?

Eine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale gibt es nicht. In der Praxis werden Bewerbungskosten aber manchmal geschätzt, wenn die Bewerbungen selbst glaubhaft dokumentiert sind und Einzelbelege fehlen. Häufig wird dabei auf das ältere Urteil des FG Köln vom 07.07.2004, 7 K 932/03, verwiesen.

Schätzung von Bewerbungskosten
Schätzgröße aus FG Köln 7 K 932/03 Betrag Einordnung 2026
Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50 € je Bewerbung Nur Orientierung aus alter Einzelfallentscheidung, kein gesetzlicher Anspruch.
Bewerbung ohne Bewerbungsmappe / E-Mail-Bewerbung 2,50 € je Bewerbung Nur Schätzungsgrundlage; Finanzamt kann Nachweise verlangen.
Höhere tatsächliche Kosten Nach Einzelnachweis Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln.
Achtung / häufige SEO-Falle: Aussagen wie „Das Finanzamt erkennt pauschal 10 €, 15 € oder 300 € Bewerbungskosten an“ sind zu pauschal. Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Bewerbungskostenpauschale.
Praxis-Tipp: Reichen Sie statt einer bloßen Pauschalzahl eine Bewerbungsliste ein: Datum, Unternehmen, Stelle, Art der Bewerbung, Kosten, Einladung/Absage und Erstattung.

Welche Nachweise sollten Sie aufbewahren?

Belege müssen der Steuererklärung meist nicht ungefragt beigefügt werden. Das Finanzamt kann sie aber anfordern. Deshalb sollten Sie Bewerbungskosten nachvollziehbar dokumentieren.

Nachweise für Bewerbungskosten
Nachweis Wofür? Praxis-Hinweis
Bewerbungsliste Anzahl und Art der Bewerbungen. Grundlage jeder Schätzung.
Stellenausschreibung Beruflicher Anlass. PDF oder Screenshot speichern.
Anschreiben / E-Mail Tatsächliche Bewerbung. Gesendete E-Mail archivieren.
Einladung / Absage Nachweis für Vorstellungsgespräch oder Bewerbung. Besonders wichtig bei Reisekosten.
Rechnungen und Quittungen Höhe der Kosten. Fotograf, Porto, Kopien, Fahrkarten, Hotel.
Eigenbeleg Nur bei kleineren, plausiblen Aufwendungen ohne Fremdbeleg. Datum, Betrag, Anlass und Unterschrift aufnehmen.
Muster für eine Bewerbungsliste: Datum · Arbeitgeber · Stelle · Bewerbungsart · Kosten · Rückmeldung · Vorstellungsgespräch · Erstattung.

Reisekosten zum Vorstellungsgespräch absetzen

Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen anlässlich eines Vorstellungsgesprächs können Werbungskosten sein, soweit sie nicht vom potenziellen Arbeitgeber erstattet wurden. Bewahren Sie die Einladung zum Vorstellungsgespräch unbedingt auf.

Reisekosten bei Bewerbungsgesprächen
Kosten Ansatz Nachweis
Eigener Pkw Regelmäßig 0,30 € je gefahrenem Kilometer bei Auswärtstätigkeit. Fahrstrecke, Einladung, Kalendernotiz.
Bahn, Bus, Flug Tatsächliche Kosten. Ticket und Zahlungsnachweis.
Taxi / ÖPNV Tatsächliche Kosten bei beruflichem Anlass. Quittung oder Ticket.
Übernachtung Tatsächliche Hotelkosten. Hotelrechnung.
Verpflegung Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei 24 Stunden, 14 € für An- und Abreisetag bei Übernachtung. Reisezeiten dokumentieren.
Parken / Gepäck / Maut Tatsächliche Kosten. Belege sammeln.
Achtung: Wenn der einladende Arbeitgeber Reisekosten erstattet oder eine Erstattung ausdrücklich anbietet, dürfen Sie nur den nicht erstatteten Eigenanteil als Werbungskosten ansetzen.

Erstattung durch Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Jobcenter

Bewerbungskosten sind nur abziehbar, soweit Sie wirtschaftlich selbst belastet sind. Erstattungen durch einen potenziellen Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder andere Stellen mindern die abziehbaren Werbungskosten.

Erstattungen richtig behandeln
Erstattung Steuerliche Folge Praxis-Hinweis
Arbeitgeber erstattet Fahrtkosten Abzug nur für nicht erstattete Kosten. Erstattungsabrechnung aufbewahren.
Agentur für Arbeit / Jobcenter Mindert den Eigenaufwand. Bewilligungsbescheid und Zahlung dokumentieren.
Teilweise Erstattung Restbetrag kann abziehbar sein. Beispiel: Bahn 120 €, Erstattung 80 €, Abzug 40 €.
Keine Erstattung trotz Einladung Eigene Kosten können Werbungskosten sein. Einladung und Ablehnung/fehlende Erstattung dokumentieren.

Bewerbung im Ausland: Wann greift § 3c EStG?

Bewerbungen im Ausland können steuerlich komplizierter sein. Hängen die Bewerbungskosten mit späteren steuerfreien Auslandseinkünften zusammen, kann § 3c EStG den Werbungskostenabzug ganz oder teilweise ausschließen.

Praxisbeispiel: Bewerben Sie sich gleichermaßen auf Stellen in Deutschland und auf Stellen im Ausland, kann eine Aufteilung der Kosten erforderlich sein. Bewerbungen ausschließlich für steuerfreie Auslandseinkünfte sind steuerlich deutlich riskanter.
Steuer-Tipp: Trennen Sie die Bewerbungsliste nach Inland, Ausland, steuerpflichtigen und möglicherweise steuerfreien Tätigkeiten. So lässt sich eine sachgerechte Aufteilung besser begründen.

Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit, Berufsstart oder Wiedereinstieg

Bewerbungskosten können auch dann Werbungskosten sein, wenn Sie im betreffenden Jahr noch keinen neuen Arbeitslohn erzielen. Das gilt insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Berufsstart nach Ausbildung oder Studium und Wiedereinstieg nach Elternzeit. Entscheidend ist der Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit.

Achtung: Bei Personen ohne deutsche Steuerpflicht kann der Werbungskostenabzug im Jahr der Bewerbung eingeschränkt sein. Wird erst im Folgejahr ein Arbeitsverhältnis in Deutschland aufgenommen und ein Wohnsitz begründet, ist der Abzug im Folgejahr gesondert zu prüfen.

Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

Arbeitnehmer tragen Bewerbungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein. In ELSTER erfolgt die Eintragung regelmäßig in der Anlage N beziehungsweise im Bereich Werbungskosten. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch gehören zu den beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten.

Werbungskosten-Rechner

Mit dem Werbungskosten-Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob Ihre Bewerbungskosten zusammen mit weiteren Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Werbungskosten Rechner

Entfernung (nur für Entfernungspauschale)km
Anzahl der Tage (nur für Entfernungspauschale)Tage
Fahrkosten (alternativ zur Entfernungspauschale)
 
Arbeitszimmer für Mietwohnung
Reisekostenabrechnung
Kontoführung
Arbeitsmittel
Doppelte Haushaltsführung
Bewerbungskosten
Fortbildungskosten
Beitrag zu Berufsverbänden
Versicherungen
Weitere Kosten

Praxisbeispiele: Bewerbungskosten richtig ansetzen

Beispiel 1: Online-Bewerbungen ohne Einzelbelege

Eine Arbeitnehmerin bewirbt sich 40-mal per E-Mail und kann Anschreiben, Eingangsbestätigungen und Absagen nachweisen. Einzelne Druck- und Internetkosten fehlen. Eine Schätzung kann versucht werden, ist aber nicht gesetzlich garantiert. Besser ist eine konkrete Aufstellung mit plausiblen Kosten.

Beispiel 2: Vorstellungsgespräch mit Bahnreise

Ein Bewerber fährt für ein Vorstellungsgespräch mit der Bahn und zahlt 96 €. Der Arbeitgeber erstattet nichts. Die 96 € sind als Werbungskosten abziehbar, wenn Einladung und Ticket aufbewahrt werden.

Beispiel 3: Pkw-Fahrt zum Interview

Für ein Vorstellungsgespräch fährt eine Bewerberin 180 km hin und zurück mit dem eigenen Pkw. Bei 0,30 € je gefahrenem Kilometer ergeben sich 54 € Fahrtkosten. Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit kann zusätzlich die Verpflegungspauschale von 14 € in Betracht kommen.

Beispiel 4: Erstattung durch die Arbeitsagentur

Bewerbungskosten von 220 € werden mit 150 € erstattet. Steuerlich bleibt nur der Eigenanteil von 70 € als Werbungskosten relevant.

Checkliste: Bewerbungskosten steuerlich sicher absetzen

  1. Bewerbungsliste mit Datum, Unternehmen, Stelle und Bewerbungsart führen.
  2. Stellenausschreibungen als PDF oder Screenshot speichern.
  3. Anschreiben, E-Mail, Eingangsbestätigung, Einladung und Absage archivieren.
  4. Rechnungen für Fotos, Kopien, Porto, Zeugnisse und Übersetzungen aufbewahren.
  5. Reisekosten mit Einladung, Ticket, Kilometerangabe und Reisezeiten dokumentieren.
  6. Erstattungen von Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Jobcenter abziehen.
  7. Bei Auslandbewerbungen steuerpflichtige und steuerfreie Zielstellen trennen.
  8. Schätzbeträge nur mit nachvollziehbarer Bewerbungsliste ansetzen.
  9. Alle Werbungskosten des Jahres zusammenrechnen und mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag vergleichen.
  10. Bei sehr hohen Kosten Erläuterung zur Steuererklärung vorbereiten.

Bewerbungskosten, Reisekosten oder Werbungskosten prüfen lassen?

Wir prüfen, welche Bewerbungskosten Sie steuerlich geltend machen können, wie Sie Nachweise richtig aufbereiten und ob Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

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Video: Bewerbungskosten und Werbungskosten

FAQ: Bewerbungskosten absetzen

Kann ich Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Bewerbungskosten sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind und nicht von Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Jobcenter oder einer anderen Stelle erstattet wurden.

Gibt es eine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale. Die oft genannten 8,50 € für Bewerbungen mit Mappe und 2,50 € für Online-Bewerbungen sind nur eine alte Schätzungsorientierung.

Kann ich Bewerbungskosten ohne Belege absetzen?

Möglich ist eine Schätzung, wenn die Bewerbungen glaubhaft dokumentiert sind. Sicherer sind Belege, E-Mails, Stellenausschreibungen, Einladungen, Absagen und eine Bewerbungsliste.

Welche Bewerbungskosten sind abziehbar?

Abziehbar sind zum Beispiel Bewerbungsunterlagen, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos, Zeugnisbeglaubigungen, Telefonkosten, beruflich veranlasste Online-Kosten und Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.

Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?

Ja. Nicht erstattete Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch sind Werbungskosten. Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw können regelmäßig 0,30 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden.

Sind Verpflegungspauschalen beim Vorstellungsgespräch möglich?

Ja, wenn die Abwesenheitszeiten erfüllt sind. Im Inland gelten 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei 24 Stunden und 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägiger Reise.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet?

Erstattete Kosten dürfen nicht nochmals als Werbungskosten abgezogen werden. Nur ein nicht erstatteter Eigenanteil bleibt steuerlich relevant.

Wo trage ich Bewerbungskosten in ELSTER ein?

Arbeitnehmer erfassen Bewerbungskosten in der Anlage N beziehungsweise im ELSTER-Bereich Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Quellenverzeichnis

  1. § 9 EStG – Werbungskosten: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit: 14 € / 28 € im Inland; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 3 Nr. 16 EStG – Steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigt; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 3c Abs. 1 EStG – Abzugsverbot für Ausgaben im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 12 EStG – Nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung; Bedeutung für Kleidung, Friseur, Kosmetik und allgemeine private Aufwendungen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. R 9.1 LStR / LStH – Bewerbungskosten als Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst und nicht erstattet sind; Rechtsstand: 29.06.2026.
  8. BMF / LStH Reisekosten – Fahrtkosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit eigenem Pkw regelmäßig 0,30 € je gefahrenem Kilometer; Rechtsstand: 29.06.2026.
  9. FG Köln, Urteil vom 07.07.2004, 7 K 932/03 – Schätzung von Bewerbungskosten; 8,50 € je Bewerbung mit Mappe und 2,50 € je Bewerbung ohne Mappe als einzelfallbezogene Schätzungsorientierung.
  10. FG München, Urteil vom 02.04.2009, 11 K 2523/05 – Nachweiserfordernisse bei Fortbildungs- und Bewerbungskosten, insbesondere Einladungen, Programme, Arbeitgeberbestätigungen, Absagen und Firmenbestätigungen.
  11. FG München, Urteil vom 27.07.2007, 8 K 3952/05 – vorweggenommene Werbungskosten, Auslandsansässigkeit und spätere Inlandstätigkeit; Einzelfallprüfung erforderlich.
  12. Finanzverwaltung NRW, Hinweis „Bewerbungskosten“ – Beispiele für abziehbare Bewerbungskosten wie Inserate, Porto, Kopien und Reisekosten; Stand: 29.06.2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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