⚠️ Vorsicht vor Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor gefälschten E-Mails und Dokumenten, die den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Diese E-Mails enthalten meist Anhänge (z. B. angebliche Bescheide) und fordern zu Zahlungen oder Datenübermittlungen auf.

❌ Betroffene Betrugsmaschen:

  1. Rückzahlung der Einkommensteuer
    • E-Mail-Adressen wie bzst-poststelle@bzst.de oder mit Endung @bzst.bund.de
    • Vorwand: Rückerstattung der Einkommensteuer gegen Identifikation
  2. Erklärung über Kryptovermögen
    • Absender z. B. no_reply@online.bzst.de
    • Vorwand: Verpflichtung zur Offenlegung von Kryptowerten
  3. Angebliches Bearbeitungsentgelt
    • Absender z. B. info@bzst-abwicklung.de, bzst-rechnungen.de
    • Vorwand: Rechnung oder Bescheid über ein Bearbeitungsentgelt
  4. Angeblicher Verspätungszuschlag
    • Absender z. B. info@bzst-zahlungsfrist.com
    • Vorwand: Strafzahlung wegen angeblicher Fristversäumnis
  5. Bescheid per E-Mail
    • Absender z. B. news@bzst-infos.de
    • Vorwand: PDF-Bescheid über angebliche Steuerforderung

Was Sie tun sollten:

  • Nicht antworten
  • Keine Anhänge öffnen
  • Nicht auf Links klicken
  • E-Mail sofort löschen
  • Bei Unsicherheit: Direkt beim BZSt oder Ihrer Steuerkanzlei nachfragen

ℹ️ Weitere Informationen:

Die offiziellen Hinweise und Beispiele finden Sie auf der Website des BZSt:
👉 www.bzst.de → Aktuelles → Betrugswarnungen