Bekämpfung von Steuerhinterziehung

EU-Kommission richtet Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen ein

Im Zuge ihres konzertierten Vorgehens gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung hat die Kommission heute die neue Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen eingerichtet. Diese Plattform soll die Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung und Steueroasen entsprechend der Empfehlungen (siehe IP/12/1325) überwachen, die die Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten in einem koordinierten EU-Rahmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Plattform wird sich aus einem breiten Spektrum von Interessenträgern – nationale Steuerbehörden, Europäisches Parlament, Unternehmen, wissenschaftliche Kreise, NRO und andere Beteiligte – zusammensetzen. Sie soll auch den Dialog und den Austausch von Fachwissen vereinfachen, was zu einem besser koordinierten und wirksameren Vorgehen der EU gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung führen kann.

Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: „Wenn wir gegen Steuerhinterziehung vorgehen, kämpfen wir für die Gerechtigkeit unserer Steuersysteme, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Es steht so viel auf dem Spiel, dass dieser Kampf nicht verlorengehen darf. Der neue Einsatz der Mitgliedstaaten ist sehr zu begrüßen und muss jetzt in Maßnahmen umgesetzt werden. Die Plattform, die ich heute einrichten werde, wird einen Beitrag leisten. Sie wird gewährleisten, dass bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Ergebnisse den Erwartungen gerecht werden.“

Die Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen ist eine Initiative des Aktionsplans der Kommission vom Dezember 2012 zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (siehe MEMO/12/949). Sie wird sich aus rund 45 Mitgliedern zusammensetzen – jeweils einem hochrangigen Vertreter der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und bis zu 15 anderen Vertretern. Letztere werden anhand eines offenen Bewerbungsverfahrens von der Kommission ernannt. Die Aufforderung für Bewerbungen zur Auswahl der teilnehmenden Organisationen ist heute ebenfalls ergangen. Die Organisationen werden für eine dreijährige Mandatsperiode ausgewählt, die durch eine weitere erfolgreiche Bewerbung nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert werden kann.

Hintergrund

Die Plattform wird insbesondere die Fortschritte bei zwei Empfehlungen des Aktionsplans verfolgen.

Die erste Empfehlung beinhaltet eine entschiedene Haltung der EU gegenüber Steueroasen, die über die derzeitigen internationalen Maßnahmen hinausgeht. Den Mitgliedstaaten werden einheitliche Kriterien an die Hand gegeben, um Steueroasen zu erkennen, so dass sie diese auf nationale schwarze Listen setzen können.

Die zweite Empfehlung betrifft die aggressive Steuerplanung. Sie führt aus, wie verhindert werden kann, dass Unternehmen Wege finden, um ihrer Steuerpflicht nicht in vollem Umfang nachzukommen. Es wird vorgeschlagen, die Missbrauchsbekämpfungsvorschriften in Doppelbesteuerungsabkommen, nationalen Rechtsvorschriften und dem Unternehmenssteuerrecht der EU zu verstärken. Künstliche Vorkehrungen, die eingeführt wurden, um eine Besteuerung zu vermeiden, würden außer Acht bleiben, und die Unternehmen würden stattdessen anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Substanz besteuert.