Durch das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 in Kraft trat, ergeben sich wichtige Änderungen für die Buchführungspflicht in Deutschland. Die Schwellenwerte für Umsatz und Gewinn, die die Buchführungspflicht auslösen, wurden deutlich angehoben. Dies betrifft insbesondere Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte. Hier eine detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen und was diese für Betroffene bedeuten.
Anhebung der Buchführungsgrenzen
Der Gesetzgeber hat die Grenzen für die Buchführungspflicht wie folgt angepasst:
- Gewinngrenze: Erhöhung von 60.000 € auf 80.000 €
- Umsatzgrenze: Erhöhung von 600.000 € auf 800.000 €
Ab dem Kalenderjahr 2024 müssen daher Unternehmer, die diese neuen Grenzen überschreiten, eine ordnungsgemäße Buchführung führen und jährlich einen Abschluss erstellen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die administrative Last für kleinere Unternehmen zu verringern und deren Wachstumspotenzial zu fördern.
Anwendungsregelung und Übergangsbestimmungen
Interessant sind auch die Übergangsbestimmungen, die bereits für das Jahr 2023 Relevanz haben:
- Trotz der erst ab 2024 geltenden neuen Grenzen, darf nach der Übergangsregelung des Art. 97 § 19 EGAO keine neue Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht für das Jahr 2023 mehr ergehen, sofern die neuen Grenzen bereits eingehalten wurden.
- Für Gewinne oder Umsätze bis einschließlich 2023 ist somit keine rückwirkende Buchführungspflicht mehr zu begründen.
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Die neuen Regelungen werfen auch verfahrensrechtliche Fragen auf, besonders im Hinblick auf Mitteilungen des Finanzamtes:
- Bereits ergangene Aufforderungen zur Buchführung nach § 141 Abs. 2 AO könnten aufgehoben werden, wenn die neuen Grenzen nicht überschritten sind.
- Bei bestandskräftigen Mitteilungen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 27. März 2024 ergangen sind, könnte unter bestimmten Umständen ein Antrag auf Aufhebung sinnvoll und rechtlich geboten sein.
Diese Änderungen verlangen von Steuerberatern und betroffenen Unternehmern eine genaue Prüfung der neuen und alten Vorgaben, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden. Die Anpassung der Buchführungsgrenzen ist ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung des steuerlichen Verwaltungsaufwandes für mittlere und kleinere Betriebe und unterstützt diese in ihrem Streben nach Wachstum und Effizienz.
Für weitere Details zu den Auswirkungen dieser Gesetzesänderung und wie sie sich konkret auf Ihr Unternehmen auswirken könnten, empfehlen wir die Konsultation eines qualifizierten Steuerberaters.