EÜR 2023: Vorsicht Falle

Die Frist für die Steuererklärung 2023 läuft ab: In wenigen Wochen ist der Abgabetermin für Ihre Steuererklärung 2023 fällig. Spätestens am 2. September 2024 muss Ihre Erklärung beim Finanzamt eingehen, sofern Sie keine Fristverlängerung beantragt haben oder von einem Steuerberater vertreten werden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Für viele Selbstständige ist die EÜR mit ihren vier Seiten und diversen Anlagen ein zentraler Bestandteil der Steuererklärung. In den 107 Zeilen des Hauptformulars werden unter anderem Gewinne und Verluste des Betriebs abgefragt. Gerade hier kommt es immer wieder zu Fehlern, die zu Ärger mit dem Finanzamt oder sogar zu Betriebsprüfungen führen können.

Fehlerquelle: Vergessene Entnahmen in den Zeilen 19 und 20

Eine häufig auftretende Falle, die unerwartete Probleme verursachen kann, ist das Vergessen von Entnahmen in den Zeilen 19 und 20 der EÜR. Das Finanzamt möchte sicherstellen, dass sämtliche Vorteile, die Sie aus Ihrer Selbstständigkeit ziehen, auch versteuert werden. Deshalb gibt es diese Zeilen für die Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.

Sinn der Abfrage:

In diesen Zeilen erfassen Sie den Wert der Waren, Dienstleistungen oder betrieblichen Vermögensgegenstände, die Sie privat nutzen. Diese private Nutzung muss wie eine Einnahme behandelt und versteuert werden.

Die Falle:

Fehlt in den Zeilen 19 und 20 jegliche Angabe, fällt dies dem Finanzamt auf. Denn: Selbstständige nutzen ihr betriebliches Telefon oder Handy in der Regel auch privat. Der Fiskus geht daher davon aus, dass Sie einen Teil der Telefonkosten dem Privatbereich zuordnen müssen. Tragen Sie deshalb in Zeile 20 den Privatanteil für die betriebliche Telefonnutzung ein. Einen festen Pauschalwert gibt es hierfür nicht, allerdings sollte der Anteil 20% nicht überschreiten.

Beispiel: Bei einem monatlichen Festnetzvertrag von 50 € liegt der Privatanteil bei 10 € pro Monat, d.h. 120 € pro Jahr, die Sie in Zeile 20 eintragen sollten.

Zusätzliche Entnahme:

In vielen Fällen kommt noch die private Nutzung eines Firmenwagens hinzu. Den Privatanteil ermitteln Sie entweder mithilfe der 1%-Methode oder eines Fahrtenbuchs. Dieser Anteil taucht dann als Entnahme in Zeile 19 („Private Kfz-Nutzung“) auf.

Risiko Betriebsprüfung:

Weist Ihre EÜR keine Entnahmen in den Zeilen 19 und 20 aus, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung deutlich. Das Finanzamt könnte unterstellen, dass Sie hier Einnahmen verschweigen und ordnet daher eine genauere Prüfung an.

Fazit:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Erstellung Ihrer EÜR und tragen Sie alle relevanten Entnahmen korrekt ein. Insbesondere die Zeilen 19 und 20 sollten nicht leer bleiben, um das Risiko einer Betriebsprüfung zu minimieren. Seien Sie sorgfältig und erfassen Sie den Privatanteil für betriebliche Telefonkosten sowie die eventuelle private Kfz-Nutzung korrekt.

Mit meinen Hinweisen sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Steuererklärung für 2023 ohne Probleme abzugeben. Denken Sie daran, sich frühzeitig mit den Formularen vertraut zu machen und alle notwendigen Angaben gewissenhaft zu prüfen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung vollständig und korrekt beim Finanzamt eingeht.

Hinweis:

Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden.