Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer aktuellen Online-Information nützliche Hinweise zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gemäß § 35c EStG veröffentlicht. Diese Informationen sind besonders wertvoll für Unternehmer und Privatpersonen, die energetische Sanierungsmaßnahmen planen und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie Ihren Mandanten weitergeben können.
Überblick über die steuerliche Förderung
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung
Neben den eigentlichen baulichen Maßnahmen sind auch die Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung förderfähig, sofern sie von qualifizierten Energieberatern durchgeführt werden.
Nutzung der Energieeffizienz-Experten-Liste
Das BMF verweist in seiner Information auf die Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Dieses bundesweite Verzeichnis umfasst über 16.000 qualifizierte Fachkräfte, die nachweislich für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren qualifiziert sind. Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Baubegleitung und Fachplanung von einem dieser Experten durchgeführt werden.
Die in diesem Verzeichnis gelisteten Experten sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen. Für Ihre Mandanten ist dies ein wichtiger Hinweis, da nur die Kosten von anerkannten Experten förderfähig sind.
Steuerliche Förderung vs. andere Förderprogramme
Das BMF informiert auch über alternative Fördermöglichkeiten zur steuerlichen Förderung. So können anstelle der Steuerermäßigung nach § 35c EStG auch die Gebäudeförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des BAFA genutzt werden. Diese bieten:
- KfW: Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für die systemische Sanierung von Gebäuden.
- BAFA: Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung.
Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme durch steuerliche Vorteile und Förderprogramme des Bundes ist nicht möglich. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Fenstertausch entweder steuerlich gefördert oder durch ein KfW-Programm unterstützt werden kann – aber nicht beides gleichzeitig. Eine Kombination verschiedener Förderprogramme für unterschiedliche Maßnahmen ist jedoch zulässig.
Haftung von Energieeffizienz-Experten
Ein aktuelles Gerichtsurteil zur Haftung von Energieeffizienz-Experten könnte für Ihre Mandanten ebenfalls von Interesse sein. Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass ein Architekt, der seine Kunden nicht nur technisch, sondern auch in Bezug auf Fördermittel berät, für Schäden haften muss, wenn er die Fördervoraussetzungen falsch einschätzt. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl und Überprüfung der Beratungsqualität durch qualifizierte Fachleute.
Weitere nützliche Informationen
- Förderkompass 2024: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den „Förderkompass 2024“ veröffentlicht, der mehr als 20 Förderprogramme für Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen detailliert vorstellt. Dieser Leitfaden ist besonders hilfreich, um die passenden Fördermöglichkeiten für spezifische Sanierungsmaßnahmen zu finden.
- Förderwegweiser Energieeffizienz: Ein Online-Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das dabei hilft, mit wenigen Klicks das passende Förderprogramm für energetische Maßnahmen zu finden.
Fazit
Die Informationen des BMF zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen sind äußerst wertvoll und bieten Ihren Mandanten eine klare Orientierungshilfe bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Indem Sie diese Hinweise weitergeben, unterstützen Sie Ihre Mandanten dabei, die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu sichern.