Entwurf des BMF-Schreibens zu Fondsetablierungskosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten veröffentlicht. Verbände können bis zum 12. Dezember 2024 Stellungnahmen einreichen.

Hintergrund:

  • Fondsetablierungskosten: Das sind Kosten, die neben den Anschaffungskosten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) beim Erwerb von Wirtschaftsgütern durch geschlossene Fonds anfallen.
  • § 6e EStG: Diese Vorschrift regelt die Aktivierungspflicht von Fondsetablierungskosten. Sie gehören zu den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter und sind nicht sofort abzugsfähig.

Ziel des Entwurfs:

  • Klarheit schaffen: Der Entwurf soll offene Fragen zur steuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten klären.
  • Einheitliche Anwendung: Das BMF möchte eine einheitliche Anwendung der steuerlichen Regelungen sicherstellen.

Inhalt des Entwurfs:

Der Entwurf enthält detaillierte Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Anwendungsbereich: Welche Fonds fallen unter § 6e EStG?
  • Aktivierungspflicht: Welche Kosten müssen aktiviert werden?
  • Bemessungsgrundlage: Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?
  • Abschreibung: Wie werden die aktivierten Kosten abgeschrieben?

Stellungnahmen:

Betroffene Verbände können bis zum 12. Dezember 2024 Stellungnahmen zum Entwurf per E-Mail einreichen.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich über den Entwurf des BMF-Schreibens, wenn Sie in geschlossene Fonds investieren oder diese beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der steuerlichen Beurteilung von Fondsetablierungskosten.

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