Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten veröffentlicht. Verbände können bis zum 12. Dezember 2024 Stellungnahmen einreichen.
Hintergrund:
- Fondsetablierungskosten: Das sind Kosten, die neben den Anschaffungskosten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) beim Erwerb von Wirtschaftsgütern durch geschlossene Fonds anfallen.
- § 6e EStG: Diese Vorschrift regelt die Aktivierungspflicht von Fondsetablierungskosten. Sie gehören zu den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter und sind nicht sofort abzugsfähig.
Ziel des Entwurfs:
- Klarheit schaffen: Der Entwurf soll offene Fragen zur steuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten klären.
- Einheitliche Anwendung: Das BMF möchte eine einheitliche Anwendung der steuerlichen Regelungen sicherstellen.
Inhalt des Entwurfs:
Der Entwurf enthält detaillierte Regelungen zu folgenden Punkten:
- Anwendungsbereich: Welche Fonds fallen unter § 6e EStG?
- Aktivierungspflicht: Welche Kosten müssen aktiviert werden?
- Bemessungsgrundlage: Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?
- Abschreibung: Wie werden die aktivierten Kosten abgeschrieben?
Stellungnahmen:
Betroffene Verbände können bis zum 12. Dezember 2024 Stellungnahmen zum Entwurf per E-Mail einreichen.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich über den Entwurf des BMF-Schreibens, wenn Sie in geschlossene Fonds investieren oder diese beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei der steuerlichen Beurteilung von Fondsetablierungskosten.
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