Ab Januar 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 € auf 556 € pro Monat. Dies geschieht im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 €.
Was bedeutet das für Minijobber?
Minijobber können ab dem Jahresbeginn etwas mehr verdienen, ohne den Status ihres Minijobs zu verlieren. Bei einem Stundenlohn von 12,82 € ergibt sich weiterhin eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat.
Wichtige Änderung für Arbeitnehmer in der Gleitzone
Für Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 € und 556 € monatlich verdient haben, kann die Anpassung Folgen haben:
- Verdienst unter 556 € pro Monat: Die Beschäftigung wird 2025 als Minijob eingestuft und ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig.
- Verdienst über 556 € pro Monat: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt erhalten.
Arbeitnehmer, die weiter sozialversicherungspflichtig bleiben möchten, müssen ihren Verdienst entsprechend anpassen.
Überschreitung der Verdienstgrenze – Was ist erlaubt?
Die Ausnahmeregelung bleibt bestehen:
- Gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze aus unvorhersehbaren Gründen ist bis zu zwei Monaten zulässig.
- Die zulässige Höchstgrenze beträgt dabei das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 € pro Monat.
- Insgesamt ergibt sich ein jährlicher Maximalbetrag von 8.896 €.
Auswirkungen auf Midijobs (Gleitzone)
Die Erhöhung der Minijob-Grenze hat auch Auswirkungen auf die Beitragsberechnung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midijob oder Gleitzone).
- Der untere Grenzwert im Übergangsbereich beginnt ab 556,01 € (bisher 538 €).
- Der obere Grenzwert von 2.000 € bleibt unverändert.
Die Anpassung führt zu einer geänderten Formel zur Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung.
Empfehlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Minijob-Zentrale bietet hierzu aktuelle und gut verständliche Informationen. Arbeitgeber sollten sich informieren, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.
👉 Mehr Informationen zur Erhöhung der Verdienstgrenze und den Auswirkungen auf Minijobs finden Sie auf folgender Webseite.