Die optimale Verwaltung von Immobilienvermögen ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch der steuerlichen Gestaltung. Besonders die Gründung einer GmbH für Immobilienbesitz bietet zahlreiche Vorteile, die unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sollten. Hier zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf und beleuchten die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen anhand praxisnaher Beispiele.
Warum eine GmbH für Immobilien?
Durch die Überführung von Immobilien in das Betriebsvermögen einer GmbH lassen sich erhebliche steuermindernde Effekte erzielen. Ein zentraler Vorteil ist die höhere Abschreibungsmöglichkeit (AfA), die zu einer Senkung der steuerlichen Belastung beiträgt. Zudem ermöglicht die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG eine weitgehende Befreiung laufender Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne von der Gewerbesteuer.
Durch die Holding-Struktur kann die Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne sogar auf unter 2 % gesenkt werden. Gleichzeitig bietet die GmbH eine Schutzfunktion bei gewerblichem Grundstückshandel und Betriebsaufspaltung.
Abgrenzung der Rechtsformen: GmbH vs. Personengesellschaft
Die Wahl der passenden Rechtsform ist entscheidend. Im Vergleich zur vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten Personengesellschaft bietet die GmbH spezifische steuerliche Vorteile:
- AfA-Bemessungsgrundlage und Sätze: Durch die GmbH können neue Abschreibungsmöglichkeiten wie die degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) besser genutzt werden.
- Steuerverstrickung: Die Einbringung von Immobilien in das Betriebsvermögen der GmbH schafft klare Rahmenbedingungen und vereinfacht die steuerliche Abwicklung.
Anhand konkreter Praxisfälle zeigen wir Ihnen, welche Rechtsform in Ihrer individuellen Situation die besten Ergebnisse liefert.
Ertragsteuerliche Vorteile
Die Immobilien-GmbH bietet spezifische Gestaltungsmöglichkeiten, um die Ertragsteuerlast zu minimieren:
- Gewerbesteuerfreiheit: Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung reduziert die Belastung durch laufende Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne.
- AfA-Step-Up: Schaffung von zusätzlichem Abschreibungsvolumen zur Senkung der Steuerlast.
- Holding-Strukturen: Nutzung der Steuervergünstigung nach § 8b KStG zur Reduktion der Steuerbelastung bei Veräußerungsgewinnen.
Grunderwerbsteuerliche Optimierungen
Ein wesentlicher Aspekt der Immobilienübertragung auf eine GmbH betrifft die Grunderwerbsteuer (GrESt). Hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Belastung zu vermeiden oder zu minimieren, wie z.B. die Konzernklausel (§ 6a GrEStG), die steuerfreie Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns ermöglicht.
Fazit
Die Zusammenfassung von Immobilienvermögen in einer GmbH bietet erhebliche steuerliche und rechtliche Vorteile. Von der Reduktion der Steuerlast bis hin zu einer klaren rechtlichen Struktur – die Immobilien-GmbH ist eine attraktive Option für viele Immobilienbesitzer.
Unser Angebot: Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer aktuellen Situation und entwickeln individuelle, steueroptimierte Lösungen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Steuerarten (ESt, KSt, GewSt, GrESt) und die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilien optimal aufstellen!