Die Pendlerpauschale ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger steuerlicher Vorteil. Eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, dass im Jahr 2020 rund 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Steuervergünstigung in Anspruch nahmen.
Wer nutzt die Pendlerpauschale?
Laut der Auswertung legten die Pendlerinnen und Pendler im Schnitt eine Strecke von 28 Kilometern zur Arbeit zurück. Interessant ist, dass nur jene Personen erfasst wurden, deren Werbungskosten den damaligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschritten. Wer darunter lag, machte oft gar keine Angaben zu den gefahrenen Kilometern oder reichte keine Steuererklärung ein.
Ein Großteil der Pendlerinnen und Pendler gehörte der mittleren Einkommensgruppe an:
- 54 % verdienten zwischen 20.000 und 50.000 Euro brutto im Jahr.
- 30 % hatten ein Jahreseinkommen von 50.000 bis 100.000 Euro.
- 11 % verdienten weniger als 20.000 Euro.
- 5 % lagen über der 100.000-Euro-Grenze.
Nutzung des Autos dominiert
Die meisten Pendlerinnen und Pendler nutzten für ihren Arbeitsweg das Auto. So gaben 84 % der Steuerpflichtigen an, zumindest einen Teil ihrer Strecke mit dem eigenen Pkw zurückzulegen. Besonders auf dem Land ist der Anteil der Autofahrer hoch:
- In Großstädten (über 100.000 Einwohner) nutzten 68 % das Auto.
- In Mittelstädten (20.000–100.000 Einwohner) waren es bereits 87 %.
- In Kleinstädten (5.000–20.000 Einwohner) lag der Anteil bei 91 %.
- In ländlichen Gemeinden erreichte er sogar 93 %.
Längere Strecken außerhalb von Großstädten
Die Entfernung zum Arbeitsplatz hängt stark vom Wohnort ab: Während Großstädter durchschnittlich 24 Kilometer zur Arbeit fuhren, waren es bei Menschen aus Mittelstädten 29 Kilometer und in Kleinstädten oder Landgemeinden sogar 30 bzw. 31 Kilometer.
Gesetzesänderungen und Zukunftsausblick
Im Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg. Seit der Gesetzesänderung im Mai 2022 liegt die Pauschale ab dem 21. Kilometer nun bei 38 Cent.
Ob und in welchem Umfang die Pendlerpauschale im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen erneut angepasst wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass sie weiterhin eine wichtige Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt, die regelmäßig einen längeren Arbeitsweg haben.
Tipp für Steuerpflichtige
Falls Ihre jährlichen Werbungskosten die Pauschale von derzeit 1.230 Euro (seit 2023) übersteigen, lohnt sich die Angabe der Pendlerpauschale in der Steuererklärung. Besonders für Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen kann dies eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.