Änderung DBA zwischen Deutschland und Finnland

Am 18.09.2020 hat der Bundesrat dem Gesetz zu dem Protokoll vom 18.11.2019 zur Änderung des Abkommens vom 19.02.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unverändert zugestimmt.

Mit dem Gesetz soll das Abkommen mit Finnland ratifiziert werden. Es soll dazu dienen, dass zukünftig in Finnland auf Einkünfte und Vermögen deutscher Steuerpflichtiger keine finanziellen Steuern erhoben werden. Des Weiteren sollen hierdurch Doppelbesteuerungen vermieden und Steuerverkürzungen verhindert werden.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 18.09.2020