Änderungen in der Immobilienbewertung

Die Änderungen des Bewertungsgesetzes (BewG) durch das Jahressteuergesetz 2022 betreffen verschiedene Aspekte der Immobilienbewertung, insbesondere in Hinblick auf erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertungen. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:

  1. Elektronische Übermittlungspflicht: Es wird eine Pflicht eingeführt, Feststellungserklärungen elektronisch zu übermitteln. In bestimmten Härtefällen kann jedoch weiterhin eine Einreichung in Papierform erlaubt werden.
  2. Anpassung der Bewertungsverfahren: Die Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke, wie das Ertrags- und Sachwertverfahren, werden aktualisiert und an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Daten, die von den Gutachterausschüssen ermittelt werden, einheitlich und modellkonform zu verwenden.
  3. Definition einer Wohnung: Die Mindestwohnfläche für die Definition einer Wohnung wird von 23 m² auf 20 m² reduziert, um eine Konsistenz mit den grundsteuerlichen Regelungen zu schaffen.
  4. Wert der baulichen Außenanlagen: Die Wertbestimmung der baulichen Außenanlagen im Ertragswertverfahren wird klarer gefasst, sodass diese Werte bereits im ermittelten Ertragswert enthalten sind.
  5. Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssätze: Die Bewirtschaftungskosten werden zukünftig nach den Vorgaben der ImmoWertV bestimmt und angepasst. Die Liegenschaftszinssätze werden ebenfalls aktualisiert, um das aktuelle Marktniveau widerzuspiegeln.
  6. Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Die Bewertungsverfahren für Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden werden überarbeitet, um eine gerechtere Bewertung zu ermöglichen und die aktuellen Verfahrensvorschriften der ImmoWertV zu berücksichtigen.
  7. Anwendungsvorschriften: Die Änderungen sollen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 gelten, was eine zeitnahe Anpassung der Bewertungsvorschriften erforderlich macht, um eine realitätsgerechte Verkehrswertermittlung sicherzustellen.

Diese umfassenden Änderungen sollen eine präzisere und marktgerechte Bewertung von Immobilien für steuerliche Zwecke ermöglichen und die Bewertungsprozesse modernisieren.