Seit dem 1. Januar 2013 können die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Lohnabrechnung verwendet werden. Um das Verfahren schrittweise einführen zu können, sieht die Finanzverwaltung in 2013 eine gestreckte Einführung vor. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, den Einstieg in das Verfahren in diesem Jahr selbst zu bestimmen und die Finanzverwaltung kann auf mögliche Fehler, die sich im laufenden Verfahren herausstellen, besser reagieren. Das Verfahren ist nach aktueller Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen bislang gut angelaufen.
Am 25. Februar 2013 lagen bereits ca. 8 Mio. (19 %) Arbeitnehmeranmeldungen vor, die von ca. 610.000 (24 %) Arbeitgebern übermittelt wurden. Auch Steuerberater sind schon in großem Umfang mit ihren Mandanten eingestiegen. In dem seit Januar laufenden Betrieb sind einige Verfahrensprobleme aufgetreten, an deren Lösung kontinuierlich gearbeitet wird.
Unter folgendem Link sind aktuelle Informationen für Arbeitgeber eingestellt.
Darüber hinaus ist eine ELStAM-Hotline ausschließlich für Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte eingerichtet.
Diese ist unter der E-Mail elstam-hotline@elster.de oder unter der Telefonnummer 0800 52 35 099 (für Anrufer aus dem Ausland: 0180 52 35 099) zu erreichen.