Altersvorsorge & Steuer: Basisrente Höchstbeitrag 2015

Ab 2015 wird der Höchstbeitrag  für eine Basisversorgung im Alter von 20.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 40.000 Euro) auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angehoben. Somit ergibt sich ein Abzugsvolumen von 22.172 Euro. Steigt zukünftig der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich automatisch auch das Abzugsvolumen für eine Basisversorgung.