Mit Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1122) wurde mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt.
Die Grundsätze für die Anwendung des § 7b EStG finden Sie hier .
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Antrag zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :008 vom 07.07.2020