Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) – Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24. November 2023 die Aufteilungsmaßstäbe für einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2024 angepasst.

Die Aufteilung von Globalbeiträgen ist notwendig, um die steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen ermitteln zu können. Globalbeiträge sind Beiträge, die an einen Sozialversicherungsträger in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen EWR-Staat gezahlt werden und die sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat als Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anrechenbar sind.

Bislang waren die Aufteilungsmaßstäbe in den jeweiligen Sozialversicherungsgesetzen geregelt. Das BMF hat diese Regelung nun in einem einheitlichen Schreiben zusammengefasst.

Die neuen Aufteilungsmaßstäbe gelten für alle Globalbeiträge, die im Kalenderjahr 2024 an einen Sozialversicherungsträger in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen EWR-Staat gezahlt werden.

Die Aufteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Arbeitsverhältnis
  • Beschäftigungsstatus
  • Beruf
  • Einkommen

Die Aufteilungsmaßstäbe sind in Tabellenform dargestellt. Die Tabellen sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Gleiches gilt auch für das Vereinigte Königreich.