Bankenschließung bei Steuerstraftaten

Der Bundesrat fordert eine wirkungsvollere Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich und hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/1584) eingebracht. Damit soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Lage versetzt werden, gegen Banken vorzugehen, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesanstalt ein Katalog von Maßnahmen bis hin zum Entzug der Banklizenz an die Hand gegeben werden. In Betracht kommen aber sowohl die Schließung von Teilen des Instituts als auch die Abberufung der für diesen Teil verantwortlichen Personen. Es sei wichtig, gegen Zweigstellen in Steueroasen vorgehen zu können, wo in einer Vielzahl von Fällen Steuerstraftaten begonnen werden könnten.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2014

Quelle: hib-Nr. 306/2014