Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Die Beerdigung eines geliebten Menschen stellt Angehörige nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell vor große Herausforderungen. Beerdigungskosten können schnell in den fünfstelligen Bereich steigen, eine enorme Belastung. Glücklicherweise bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, diese finanzielle Last zu mildern.

Wer kann Beerdigungskosten absetzen?

Nicht nur direkte Erben, sondern auch Freunde oder Nachbarn, die die Beerdigungskosten aus sittlichen Gründen tragen, können diese unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Diese Regelung hilft denen, die sich aus persönlicher Verbundenheit heraus verpflichtet fühlen, unabhängig von einer Erbschaft.

Voraussetzungen für das Absetzen von Beerdigungskosten

1. Übersteigen der zumutbaren Belastung:
Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Damit sie steuermindernd wirken, müssen sie jedoch die individuell berechnete zumutbare Belastung überschreiten. Diese hängt vom Gesamteinkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

2. Keine Deckung durch den Nachlass:
Kosten, die durch den Nachlass gedeckt werden können, sind nicht abzugsfähig. Nur der Betrag, der die Mittel des Nachlasses übersteigt, kann angegeben werden.

3. Nachweis der Kosten:
Es müssen Belege über die entstandenen Kosten vorgelegt werden. Dazu zählen Rechnungen des Bestattungsinstituts, Kosten für die Grabstätte, den Grabstein sowie Ausgaben für Traueranzeigen und Blumenschmuck.

Was wird anerkannt und was nicht?

Anerkannt werden:

  • Kosten für das Bestattungsinstitut (inklusive Überführung, Sarg, Urne)
  • Ausgaben für den Grabstein und die Grabpflege
  • Kosten für Traueranzeigen und Blumenschmuck

Nicht anerkannt werden:

  • Trauerkleidung
  • Bewirtung der Trauergäste (Leichenschmaus)
  • Fahrtkosten der Trauergäste

Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

Beispiel: Dirk fühlt sich verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung seiner Großmutter zu tragen, da seine Mutter als Erbin finanziell nicht in der Lage ist. Die Beerdigung kostet 8.000 Euro, das Erbe beträgt jedoch nur 1.000 Euro. Paul kann daher 7.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, vorausgesetzt, diese Kosten übersteigen seine zumutbare Belastung.

Wichtige Tipps

  • Belege aufbewahren: Alle Rechnungen und Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um sie bei Nachfragen des Finanzamts vorlegen zu können.
  • Zumutbare Belastung berechnen: Vor dem Einreichen der Steuererklärung sollte die zumutbare Belastung berechnet werden, um sicherzustellen, dass die Kosten diese überschreiten.
  • Professionelle Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, besonders wenn die steuerliche Situation komplex ist.

Fazit

Obwohl der Tod unvermeidlich und oft mit Kosten verbunden ist, bietet das Steuerrecht eine Möglichkeit, diese finanzielle Last zu mildern. Durch das Absetzen von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen können Angehörige und nahestehende Personen erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Wichtig dabei ist, alle Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.