BFH: Gewerbesteuerliches Bankenprivileg für eine Konzernfinanzierungsgesellschaft

In einer bedeutsamen Entscheidung vom 30. November 2023, Aktenzeichen III R 55/20, hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klarstellungen zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg vorgenommen. Diese Entscheidung betrifft die Anwendung dieses Privilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften und könnte weitreichende Implikationen für die Finanzstrukturierung innerhalb von Konzernen haben.

Hintergrund des Bankenprivilegs

Das gewerbesteuerliche Bankenprivileg, geregelt in § 8 Nr. 1 Buchst. a des Gewerbesteuergesetzes, ermöglicht eine reduzierte Hinzurechnung von 25% der Entgelte für Schulden zum Gewerbeertrag bei Banken und Finanzinstituten. Diese Regelung trägt dem hohen Fremdmitteleinsatz dieser Institutionen Rechnung. Um dieses Privileg in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen als Kreditinstitut im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert sein und im Wesentlichen Bankgeschäfte tätigen.

Kern der Entscheidung

Im vorliegenden Fall agierte die Klägerin überwiegend als Konzernfinanzierungsgesellschaft und war damit faktisch in den Konzernstrukturen als Kreditinstitut tätig. Trotz höherer Umsätze und Erträge aus nicht-bankbezogenen Dienstleistungen überwogen ihre Aktivposten aus Bankgeschäften die aus anderen Geschäften.

Das Finanzamt und die Vorinstanz lehnten die Anwendung des Bankenprivilegs ab, da sie das Unternehmen nicht als überwiegend im Geld- und Kreditverkehr tätig ansahen. Diese Sichtweise wurde jedoch vom BFH verworfen. Der BFH stellte klar, dass für die Qualifikation als Bank im Sinne des Bankenprivilegs ausschließlich der Aktivpostenvergleich gemäß § 19 Abs. 2 der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung maßgeblich ist. Dabei sind nicht die Umsatz- oder Ertragshöhen relevant, sondern ausschließlich die Zusammensetzung der Bilanzaktiva.

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil bekräftigt die Position von Konzernfinanzierungsgesellschaften als potenzielle Inhaber des Bankenprivilegs, sofern sie den Aktivpostenvergleich erfüllen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es die steuerliche Belastung dieser Gesellschaften erheblich reduzieren kann, was wiederum die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne stärkt.

Praktische Auswirkungen

Für Konzerne bedeutet dies, dass die Strukturierung ihrer internen Finanzierung über derartige Gesellschaften nicht nur aus Cash-Management-Gründen, sondern auch aus steuerlichen Überlegungen heraus attraktiv sein kann. Es empfiehlt sich, die Bilanzstrukturen solcher Gesellschaften genau zu analysieren und gegebenenfalls anzupassen, um das Bankenprivileg nutzbar zu machen.

Fazit

Der BFH hat mit seinem Urteil eine wichtige Weichenstellung vorgenommen und klargestellt, dass für die Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften eine detaillierte Analyse der Aktivposten entscheidend ist. Dies stärkt die Flexibilität und Effizienz von Finanzierungsstrukturen innerhalb von Konzernen und bietet Anreize für eine optimierte steuerliche Gestaltung.

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 14/24 vom 07.03.2024, Urteil III R 55/20 vom 30.11.2023. Der vollständige Text des Urteils ist als LEXinform-Dokument Nr. 0953220 verfügbar.