BFH – Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

Im Urteil vom 26. Juli 2023, IV R 22/20, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Passivierung einer erhaltenen Zahlung für eine zeitraumbezogene Leistung nur dann möglich ist, wenn die Leistung bis zum Bilanzstichtag erbracht wurde.

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2015 eine Bauleistung in Auftrag gegeben. Die Bauleistung sollte bis zum 31. Dezember 2015 fertiggestellt sein. Der Kläger erhielt im Jahr 2015 eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens.

Der Kläger bilanzierte die Anzahlung im Jahr 2015 als passive Rechnungsabgrenzung. Er war der Auffassung, dass die Anzahlung eine erhaltene Leistung für eine zeitraumbezogene Leistung sei.

Das Finanzamt (FA) verwarf die Passivierung der Anzahlung. Das FA ging davon aus, dass die Anzahlung erst im Jahr 2016 aktiviert werden könne, da die Leistung erst im Jahr 2016 erbracht worden sei.

Der BFH hat die Entscheidung des FA bestätigt. Er hat entschieden, dass eine Passivierung einer erhaltenen Zahlung für eine zeitraumbezogene Leistung nur dann möglich ist, wenn die Leistung bis zum Bilanzstichtag erbracht wurde. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 252 Abs. 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und aus dem Zweck der passiven Rechnungsabgrenzung.

Der BFH hat weiter entschieden, dass die Anzahlung im Streitfall erst im Jahr 2016 aktiviert werden konnte, da die Leistung erst im Jahr 2016 erbracht worden sei.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung des BFH bedeutet, dass eine Passivierung einer erhaltenen Zahlung für eine zeitraumbezogene Leistung nur dann möglich ist, wenn die Leistung bis zum Bilanzstichtag erbracht wurde.

Hinweis

Die Entscheidung des BFH ist nicht auf den Streitfall beschränkt. Sie gilt auch für andere erhaltene Zahlungen für zeitraumbezogene Leistungen.

Praxistipp

Um eine Passivierung einer erhaltenen Zahlung für eine zeitraumbezogene Leistung zu vermeiden, sollten Unternehmen darauf achten, dass die Leistung bis zum Bilanzstichtag erbracht wird. Dies kann durch eine entsprechende Vertragsgestaltung erreicht werden.