BFH: Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz


Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL),

  • nur auf die Ausgabe („Verkauf eines Gutscheins an Kunden“ i. S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder
  • auch auf eine vorausgehende Übertragung („Verkauf eines Gutscheins zwischen Unternehmern“ i. S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 10 UStAE)

bezieht.

Quelle: BFH, Beschluss XI S 4/21 (AdV) vom 16.08.2022