Bürokratiekosten im Steuerrecht reduzieren

„Bürokratie wirkt wie Sand im Getriebe, der die konjunkturelle Entwicklung bremst“ – damit begründet Bayern einen Entschließungsantrag, den der Freistaat am 6. Juli 2018 im Plenum vorstellte. Er wurde im Anschluss in die Fachausschüsse überwiesen.

Weniger Aufwand für Steuerzahler

Bayern fordert eine deutliche Reduzierung des Aufwands für Steuerzahler – vor allem für Unternehmer, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die Bundesregierung soll bei ihrem angekündigten Bürokratieentlastungsgesetz III nicht nur Statistikpflichten reduzieren, sondern spürbare Impulse setzen, um die Bürokratiekosten zu senken.

Vorschläge für die Bundesregierung

Der Entschließungsantrag schlägt mehrere Einzelmaßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen. So könnte die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für neu gegründete Firmen entfallen, Aufbewahrungsfristen für Unterlagen zur Buchführung verkürzt und Freibeträge für die Gewinnermittlung aus forstwirtschaftlicher Nutzung wieder eingeführt werden.

Zudem warnt Bayern vor einer Bürokratiewelle, die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe droht, weil die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Durchschnittssatzbesteuerung eingeleitet hat. Diese müsse die Bundesregierung abwenden.

Beratungen der Fachpolitiker

Im September werden sich die Fachpolitiker in den Ausschüssen mit den Vorschlägen beschäftigen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Plenums.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 06.07.2018