Corona-Virus: Antragstellung bei Überbrückungshilfe III und III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hingewiesen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch integraler Teil einer Antragstellung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus ist.

Den prüfenden Dritten in den Corona-Hilfsprogrammen, darunter Wirtschaftsprüfern und vereidigte Buchprüfern, komme eine Schlüsselrolle zu, weil sie bei allen Anträgen die Angaben der Antragstellenden zur Begründung diese auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität prüfen müssten.

Prüfende Dritte vereinfachen Bewilligungsprozess

Indem die prüfenden Dritten diese Angaben sorgfältig prüften, erleichterten sie nicht nur die Arbeit der Bewilligungsstellen. Sie würden vor allem unmittelbar mit dazu beitragen, den Bewilligungsprozess zu vereinfachen und dafür sorgen, dass die Hilfen zielgerichtet die Unternehmen erreichen, für die sie gedacht sind und die sie dringend benötigen.

Bislang 1,5 Millionen Anträge bearbeitet und geprüft

Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den prüfenden Dritten sei es gelungen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen und Selbstständige abzufedern und die wirtschaftliche Existenz von mehr als einer halben Million Unternehmen und ihren Beschäftigten zu sichern. Bislang hätten prüfende Dritte mehr als 1,5 Millionen Anträge auf Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige bearbeitet und eingereicht.

Einzelheiten zu den beiden Programmen Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus sind auf der Internetseite des BMWi abrufbar.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 18.11.2021