Der Rat der EU hat sich auf das Gesetzespaket „VAT in the Digital Age“ (VIDA) geeinigt, das wesentliche Neuerungen für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter bringt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Einigung und die damit verbundene Rechtssicherheit.
Hintergrund der Einigung
Nach jahrelangen Verhandlungen und unter ungarischer Ratspräsidentschaft konnte ein Durchbruch erreicht werden. Das Paket umfasst drei wesentliche Teile: neue digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Transaktionen, Anpassungen für die Plattformökonomie und eine erweiterte zentrale Anlaufstelle zur Registrierung der Mehrwertsteuer (One-Stop-Shop).
Digitale Meldepflichten und E-Rechnungspflicht
Ein zentrales Element ist die Einführung der E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen ab dem 01.07.2030. Die bisherigen zusammenfassenden Meldungen (ZM) werden durch digitale Meldepflichten (digital reporting requirements, DRR) ersetzt. Unternehmen müssen E-Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen künftig innerhalb von 10 Tagen nach Steuerauslösung ausstellen. Die Frist zur Meldung wurde auf fünf Tage verlängert, was insbesondere Kleinunternehmen mehr Flexibilität bietet. Sammelrechnungen bleiben bis zum 10. des Folgemonats möglich – ein Punkt, für den sich der DStV eingesetzt hatte.
Zusätzlich zu den bisherigen Informationen in den ZM sollen künftig auch Bankverbindungen gemeldet werden, um die Nachverfolgung von Zahlungen zu erleichtern. Der DStV kritisiert diese Erweiterung und plädiert für mehr Datensparsamkeit. Die EU-Kommission übernimmt die Verantwortung für die zentrale Datenbank VIES, was datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Plattformökonomie
Plattformen, die kurzfristige Unterkünfte und Beförderungsleistungen vermitteln, sollen künftig Mehrwertsteuer erheben und abführen. Mitgliedstaaten können allerdings KMU von dieser Regelung ausnehmen. Damit will die EU den Wettbewerb zwischen Plattformen und traditionellen Anbietern wie Hotels und Taxiunternehmen fairer gestalten.
Erweiterung des One-Stop-Shops und Reverse-Charge-Verfahren
Ab dem 01.07.2028 wird der Anwendungsbereich des One-Stop-Shops auf weitere B2C-Transaktionen (z. B. für Strom oder Gas) erweitert. Eine neue Regelung ersetzt die bisherigen Abruflager-Verfahren, um den grenzüberschreitenden Verkehr eigener Waren effizienter zu gestalten. Ab dem 01.07.2027 wird das Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten verpflichtend.
Fazit
Das VIDA-Paket bringt erhebliche Veränderungen mit sich, die sowohl die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erleichtern als auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Finanzverwaltungen vereinfachen sollen. Der DStV wertet die Einigung als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa und hofft, dass die weiteren Entwicklungen die Digitalisierung und die Datensparsamkeit im Auge behalten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)