DStV: Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung entsorgen

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert die Streichung der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Diese Pflicht ist ein Produkt der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 6 in nationales Recht.

Der DStV kritisiert die Pflicht aus mehreren Gründen:

  • Es gibt kaum aussagekräftige Informationen darüber, wie wirksam die Pflicht ist, welche tatsächlichen Kosten für Unternehmen und Finanzverwaltung entstehen und wie hoch der tatsächliche Mehrwert ist.
  • Die Pflicht ist rechtlich keineswegs unumstritten und Gegenstand einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Streichung der Pflicht würde zum Bürokratieabbau beitragen und wäre ein Ausrufezeichen gegen die Befürworter innerhalb der Bundesregierung, die bisher an der Einführung nationaler Anzeigepflichten festhalten.

Argumente für die Streichung der Pflicht

Die Kritik des DStV ist berechtigt. Die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist ein komplexes und aufwendiges Verfahren, das für Unternehmen und Steuerberater erhebliche Kosten verursacht.

Die Bundesregierung hat zwar argumentiert, dass die Pflicht dazu beitragen soll, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen. Allerdings gibt es dafür bisher keine Belege. Die Pflicht hat sich vielmehr als unwirksam erwiesen.

Die Streichung der Pflicht würde zum Bürokratieabbau beitragen und Unternehmen und Steuerberater entlasten. Sie wäre zudem ein Signal an die EU-Kommission, dass die Bundesregierung Bürokratie abbauen und die Rechte der Unternehmen stärkt.

Ausblick

Die EU-Kommission hat angekündigt, die Meldepflichten in der EU zu überprüfen. Der DStV sollte sich dafür einsetzen, dass die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen in dieser Überprüfung gestrichen wird.