In einer aktuellen Pressemitteilung vom 21.10.2024 weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe darauf hin, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg verstärkt Kassen-Nachschauen gemäß § 146b der Abgabenordnung (AO) durchführen. Dieses Kontrollinstrument dient der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen, darunter Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.
Was ist eine Kassen-Nachschau?
Bei einer Kassen-Nachschau handelt es sich um eine unangekündigte Kontrolle durch die Finanzverwaltung. Zwei Bedienstete des Finanzamts überprüfen vor Ort die ordnungsgemäße Führung der Kassenaufzeichnungen eines Unternehmens. Die Prüfer weisen sich zu Beginn mit Dienstausweisen im Scheckkarten- oder Papierformat aus und überreichen ein Merkblatt, das die wichtigsten Informationen zur Kassen-Nachschau enthält.
Welche Systeme können überprüft werden?
Die Kassen-Nachschau erstreckt sich auf eine Vielzahl von Systemen und Geräten, darunter:
- Elektronische oder computergestützte Kassensysteme
- App-basierte Kassensysteme
- Waagen mit Registrierkassenfunktion
- Taxameter und Wegstreckenzähler
- Geldspielgeräte
- Offene Ladenkassen
Pflichten des Steuerpflichtigen
Betroffene Steuerpflichtige sind verpflichtet, den Amtsträgern auf Verlangen sämtliche Aufzeichnungen, Bücher und relevante Organisationsunterlagen zur Kassenführung vorzulegen. Dies gilt für die der Kassen-Nachschau unterliegenden Zeiträume und Sachverhalte. Zusätzlich dürfen die Prüfer auf elektronische Aufzeichnungssysteme zugreifen und die Übermittlung der Daten auf maschinell auswertbaren Datenträgern verlangen.
Wichtiger Hinweis
Es ist wichtig zu betonen, dass die Prüfer im Rahmen der Kassen-Nachschau niemals Bargeldzahlungen von den Steuerpflichtigen verlangen. Sollten derartige Forderungen gestellt werden, ist Vorsicht geboten, da dies auf einen möglichen Betrugsversuch hindeuten könnte.
Fazit
Die Kassen-Nachschau ist ein wirksames Kontrollinstrument, das Unternehmen zwingt, ihre Kassenführung stets ordnungsgemäß zu dokumentieren. Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige interne Überprüfung der Kassenaufzeichnungen kann helfen, mögliche Beanstandungen zu vermeiden. Sollten Sie Fragen zur Kassen-Nachschau oder zur ordnungsgemäßen Kassenführung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Pressemitteilung vom 21.10.2024
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau oder allgemeine Fragen zur Kassenführung haben, wenden Sie sich gerne an uns!