Digitalisierung des Geschäftsverkehrs mit Augenmaß
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) vorgelegt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt zwar die Initiative zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs, sieht im Entwurf aber auch einige Punkte, die klrungsbedürftig sind.
Positiv:
- Das BMF zeigt Verständnis für die Herausforderungen, die die Umstellung auf die E-Rechnung für Unternehmen mit sich bringt.
- Es gibt Erleichterungen, wie zum Beispiel den einfachen Empfang per E-Mail und die Anerkennung hybrider Rechnungsformate.
- Der DStV hat sich aktiv an der Erstellung des Entwurfs beteiligt und seine Expertise eingebracht.
Kritikpunkte:
- Der DStV kritisiert, dass der Entwurf in einigen Punkten über den Gesetzeswortlaut hinausgeht und so zu einer Verschärfung der Anforderungen führen könnte.
- So sollen etwa alle Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen digitalisiert werden. Dies ist aus Sicht des DStV unverhältnismäßig und würde vor allem kleine und mittelständische Unternehmen überfordern.
- Auch die Regelung zu hybriden Rechnungsformaten ist unklar. Hier drohen Unsicherheiten beim Vorsteuerabzug und bei der Pflicht zur Rechnungsberichtigung.
Vorschläge des DStV:
- Vertragliche Vereinbarungen über Rechnungsformate sollten klar Vorrang haben.
- Die Finanzverwaltung sollte ein Visualisierungstool zur Verfügung stellen, um die technischen Hürden und rechtlichen Unsicherheiten bei der Verarbeitung von E-Rechnungen zu senken.
- Die zwingende Einbeziehung von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern in das System der E-Rechnung sollte überdacht werden.
Fazit:
Der DStV begrüßt die Einführung der E-Rechnung, sieht aber im BMF-Entwurf noch einige Klärungsbedarfe. Der Verband fordert eine praxisfreundliche Ausgestaltung, die die Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen berücksichtigt.
Weitere Informationen:
- DStV-Stellungnahme S 10/24: https://www.dstv.de/artikel-pool/die-einfuehrung-der-obligatorischen-erechnung-rueckt-naeher
- BMF-Entwurf zur E-Rechnung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.html
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