E-Rechnung: DStV sieht im BMF-Entwurf Klärungsbedarf

Digitalisierung des Geschäftsverkehrs mit Augenmaß

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) vorgelegt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt zwar die Initiative zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs, sieht im Entwurf aber auch einige Punkte, die klrungsbedürftig sind.

Positiv:

  • Das BMF zeigt Verständnis für die Herausforderungen, die die Umstellung auf die E-Rechnung für Unternehmen mit sich bringt.
  • Es gibt Erleichterungen, wie zum Beispiel den einfachen Empfang per E-Mail und die Anerkennung hybrider Rechnungsformate.
  • Der DStV hat sich aktiv an der Erstellung des Entwurfs beteiligt und seine Expertise eingebracht.

Kritikpunkte:

  • Der DStV kritisiert, dass der Entwurf in einigen Punkten über den Gesetzeswortlaut hinausgeht und so zu einer Verschärfung der Anforderungen führen könnte.
  • So sollen etwa alle Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen digitalisiert werden. Dies ist aus Sicht des DStV unverhältnismäßig und würde vor allem kleine und mittelständische Unternehmen überfordern.
  • Auch die Regelung zu hybriden Rechnungsformaten ist unklar. Hier drohen Unsicherheiten beim Vorsteuerabzug und bei der Pflicht zur Rechnungsberichtigung.

Vorschläge des DStV:

  • Vertragliche Vereinbarungen über Rechnungsformate sollten klar Vorrang haben.
  • Die Finanzverwaltung sollte ein Visualisierungstool zur Verfügung stellen, um die technischen Hürden und rechtlichen Unsicherheiten bei der Verarbeitung von E-Rechnungen zu senken.
  • Die zwingende Einbeziehung von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern in das System der E-Rechnung sollte überdacht werden.

Fazit:

Der DStV begrüßt die Einführung der E-Rechnung, sieht aber im BMF-Entwurf noch einige Klärungsbedarfe. Der Verband fordert eine praxisfreundliche Ausgestaltung, die die Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen berücksichtigt.

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