Kernpunkte:
- Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) lehnt erneut die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen entschieden ab.
- Der DStV kritisiert, dass die Bundesregierung ihr eigenes Versprechen des Bürokratieabbaus konterkariert, indem sie die Anzeigepflicht im Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) erneut einführt.
- Der DStV bemängelt außerdem, dass die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ in ihrem Bericht an Bundesfinanzminister Christian Lindner diese Einschätzung teilt.
- Der Verband hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz klar gegen eine Anzeigepflicht ausgesprochen.
- Der DStV befürchtet, dass der Verwaltungsaufwand, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten für den Steuerberatenden Berufsstand unverhältnismäßig hoch wären, während die Wirksamkeit des Instruments nicht belegt sei.
- Neben der erneuten Ablehnung der Anzeigepflicht fordert der DStV in seiner Stellungnahme auch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anpassung des Grundfreibetrags und der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren.
Zusätzliche Informationen:
- Der DStV ist der größte Berufsverband für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Deutschland.
- Der Verband vertritt die Interessen seiner über 70.000 Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung.
- Der DStV setzt sich für die Vereinfachung des Steuersystems und die Senkung der Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen ein.
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