Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.09.2024
In einer jüngsten Mitteilung erklärt die Bundesregierung, dass für den Empfang einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs ausreicht. Diese Klarstellung erfolgte in Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Unternehmen können jedoch auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren, um Flexibilität in der Handhabung elektronischer Dokumente zu gewährleisten.
Die Bundesregierung betont weiterhin die Bedeutung der obligatorischen Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze als Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung. Ein solches System ist in Entwicklung und soll eine einheitliche Meldebasis für nationale und EU-Binnenmarkt-Umsätze schaffen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die EU-Ebene noch den von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag „Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ verabschieden muss. Der aktuelle Kompromissvorschlag sieht eine Umsetzung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze durch die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2030 vor.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 590/2024