Ehegattensplitting vor dem Aus? Was eine Reform für Ihren Geldbeutel bedeuten würde

Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems – und ebenso lange steht es in der politischen Kritik. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) vom März 2026 zeigt nun deutlich auf, welche finanziellen Folgen eine Reform für Familien und Paare hätte.

Obwohl eine vollständige Abschaffung aus verfassungsrechtlichen Gründen unwahrscheinlich ist, rückt das Modell des sogenannten „Realsplittings“ immer mehr in den Fokus. Wir erklären Ihnen, wer davon betroffen wäre und worauf Sie sich einstellen müssen.


Der Status Quo: Wer profitiert aktuell?

Das derzeitige Splitting-Verfahren führt dazu, dass das gemeinsame Einkommen eines Ehepaares rechnerisch halbiert wird. Auf diese Hälften wird die Steuer berechnet und das Ergebnis anschließend verdoppelt. Das senkt die Progression – und damit die Steuerlast – massiv, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.

Die Fakten des IW Köln:

  • Das Splitting spart den Haushalten jährlich rund 25 Milliarden Euro Einkommensteuer.
  • Davon profitieren zu 91 % Familien mit Kindern.
  • Besonders hoch ist der Vorteil für Alleinverdiener-Haushalte.

Das Reformmodell: Das „Realsplitting“

Anstatt das gesamte Einkommen hälftig aufzuteilen, sieht das Modell des Realsplittings vor, dass der Besserverdienende nur noch einen festen Maximalbetrag auf den Partner übertragen kann. Diskutiert wird hierbei eine Summe in Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags (derzeit ca. 12.348 Euro).

Wer sind die Verlierer der Reform?

Die Berechnungen des IW zeigen eine deutliche Mehrbelastung für Paare mit großen Einkommensunterschieden:

  • Beispiel Alleinverdiener: Ein Partner verdient 100.000 €, der andere 0 €.
    • Aktueller Vorteil: 9.768 € Steuerersparnis.
    • Nach der Reform (Realsplitting): Nur noch ca. 5.186 € Ersparnis.
    • Mehrbelastung: 4.582 € pro Jahr.

Wer merkt kaum einen Unterschied?

Doppelverdiener-Paare, die ein ähnliches Einkommen erzielen (z. B. 50.000 € und 25.000 €), wären von der Neuregelung kaum oder gar nicht betroffen. Der Splitting-Vorteil ist bei ihnen schon heute geringer, da die Schere zwischen den Einkommen weniger weit auseinandergeht.


Das Ziel: Mehr Arbeitsanreize – oder nur mehr Steuern?

Die Politik verfolgt mit der Reform ein klares Ziel: Es soll sich für den „Zweitverdiener“ (oft die Ehefrau) mehr lohnen, eine Arbeit aufzunehmen oder die Stunden zu erhöhen.

Kritik des IW Köln: Eine Steuerreform allein schafft keine Arbeitsplätze. Das IW gibt zu bedenken, dass viele Zweitverdiener ihre Arbeitszeit gar nicht erhöhen können, solange es an ausreichender Kinderbetreuung mangelt. Zudem ist im Gespräch, die Reform nur für neue Ehen gelten zu lassen, was die Wirkung auf den Arbeitsmarkt kurzfristig stark begrenzen würde.


Was bedeutet das für Ihre Planung?

Noch ist die Reform nicht Gesetz, doch die Richtung ist klar: Die steuerliche Förderung der „klassischen Alleinverdiener-Ehe“ steht auf dem Prüfstand.

  • Bestandsschutz: Sollte die Reform kommen, wird es vermutlich Übergangsregelungen oder einen Bestandsschutz für bestehende Ehen geben.
  • Finanzplanung: Paare, die eine Familiengründung oder eine berufliche Auszeit eines Partners planen, sollten die mögliche Mehrbelastung in ihre langfristige Budgetplanung einbeziehen.
  • Steuerklassenwahl: Unabhängig von der Splitting-Reform bleibt die Wahl der richtigen Steuerklassen-Kombination (IV/IV oder III/V) ein wichtiges Instrument, um das monatliche Netto-Einkommen zu steuern.

Fazit: Die Beratung wird individueller

Die Diskussion um das Ehegattensplitting zeigt, dass sich das steuerliche Umfeld für Familien wandelt. Wir beobachten die gesetzliche Entwicklung genau, um Sie rechtzeitig über Änderungen zu informieren.

Möchten Sie wissen, wie sich eine Änderung des Splitting-Verfahrens konkret auf Ihr verfügbares Einkommen auswirken würde? Wir rechnen verschiedene Szenarien für Sie durch und unterstützen Sie bei Ihrer privaten Finanz- und Steuerplanung. Sprechen Sie uns an!


Quelle: IW Köln, Pressemitteilung vom 31.03.2026 / Berechnungen zum Ehegattensplitting.