Wer in Bayern lebt, aber täglich die Grenze zur Arbeit nach Österreich, in die Schweiz oder nach Frankreich überquert, kennt den steuerlichen Aufwand. Die korrekte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) war bisher oft mit umfangreichen Zusatzangaben und Rückfragen der Finanzämter verbunden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun eine deutliche Erleichterung verkündet: Ab sofort steht die neue „Anlage N-Gre“ zur Verfügung, um die Bearbeitung dieser speziellen Steuerfälle zu beschleunigen.
Was ist neu?
Bisher mussten Grenzgänger ihre ausländischen Einkünfte oft über allgemeine Formulare und zusätzliche Erläuterungen deklarieren. Mit der Einführung der Anlage N-Gre (gültig ab dem Veranlagungszeitraum 2025) ändert sich das:
- Passgenaue Angaben: Das Formular ist exakt auf die Anforderungen der DBA mit Österreich, Frankreich und der Schweiz zugeschnitten.
- Schnellere Bearbeitung: Da die Daten nun strukturiert und digital vorliegen, können die Finanzämter diese maschinell unterstützen und damit deutlich effizienter verarbeiten.
- Weniger Rückfragen: Da alle notwendigen Informationen direkt im Formular abgefragt werden, reduzieren sich zeitraubende Rückfragen durch die Sachbearbeiter.
Wo finden Sie das neue Formular?
Die Anlage N-Gre ist bereits in die gängigen Systeme integriert:
- Mein ELSTER: Direkt unter www.elster.de abrufbar.
- Formular-Management-System: Bereitgestellt durch das Bundesfinanzministerium.
- Kanzlei-Software: Auch professionelle Softwarelösungen, wie wir sie in unserer Kanzlei nutzen, binden diese Anlage eigenverantwortlich ein.
Warum ist das für Sie wichtig?
Grenzgänger-Fälle sind aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. 60-Tage-Regelung, Ansässigkeitsbescheinigungen etc.) komplex. Eine fehlerhafte Angabe führt schnell zu einer Doppelbesteuerung oder zu langen Verzögerungen bei der Steuererstattung.
Die neue Anlage ist ein Schritt in Richtung „digitales Finanzamt“ und hilft dabei, Ihre Steuererklärung schneller zum Abschluss zu bringen.
Unser Service für Grenzgänger
Trotz neuer Formulare bleibt das Grenzgänger-Steuerrecht kompliziert. Wir unterstützen Sie dabei, die Vorteile der neuen Anlage N-Gre optimal zu nutzen:
- Korrekte Einstufung: Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen als Grenzgänger nach dem jeweiligen DBA erfüllen.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung: Wir stellen sicher, dass Ihre Einkünfte im richtigen Staat versteuert und im anderen Staat korrekt freigestellt oder angerechnet werden.
- Digitale Abwicklung: Wir übernehmen für Sie die komplette elektronische Übermittlung inklusive der neuen Anlage N-Gre – rechtssicher und effizient.
Fazit: Bayern macht Ernst beim Bürokratieabbau für Pendler über die Landesgrenzen hinweg. Nutzen Sie die neue Struktur, um Ihre Steuerprozesse zu beschleunigen.
Arbeiten Sie im Ausland und wohnen in Bayern? Wir beraten Sie gerne zu Ihren steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch!
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt), Pressemitteilung vom 30.03.2026.