Einführung in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und ihre Besonderheiten

Das deutsche Einkommensteuerrecht bietet neben der detaillierten Bilanzierung eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung an, die besonders für kleine Gewerbetreibende und Freiberufler von Interesse ist: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Diese Methode basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG, welches besagt, dass nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, die tatsächlich im Wirtschaftsjahr angefallen sind. Doch so einfach dieses Prinzip klingt, so komplex ist seine Anwendung in der Praxis aufgrund zahlreicher Ausnahmen und Sonderregelungen.

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die EÜR geben, ihre Anwendungsbereiche aufzeigen, auf wichtige Besonderheiten hinweisen und praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung nutzen.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR ist vor allem für kleine Gewerbetreibende und Freiberufler gedacht, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern und zur Erstellung von Abschlüssen verpflichtet sind. Diese Methode bietet eine weniger aufwendige Alternative zur Bilanzierung, da sie auf der einfachen Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben basiert.

Konsequenzen der EÜR

Die Anwendung der EÜR hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast des Unternehmers, da nur realisierte Einnahmen und getätigte Ausgaben das steuerliche Ergebnis beeinflussen. Dies kann insbesondere die Liquiditätsplanung erleichtern und bietet einen steuerlichen Vorteil in Jahren mit schwankenden Einnahmen.

Das Zufluss- und Abflussprinzip und seine Ausnahmen

Das Herzstück der EÜR ist das Zufluss- und Abflussprinzip, welches jedoch durch zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen ergänzt wird. So müssen beispielsweise Umsatzsteuer und Vorsteuer entsprechend der tatsächlichen Zahlungsflüsse berücksichtigt werden, während für bestimmte Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und Software seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 besondere Abschreibungsregeln gelten.

Praxisfragen und aktuelle Themen

In der Praxis ergeben sich zahlreiche Fragen, etwa zur Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten, zum Umlaufvermögen oder zu Anzahlungen. Ein besonders interessantes Thema ist die sogenannte 10-Tages-Regel, die besagt, dass Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel getätigt werden, unter bestimmten Bedingungen noch dem alten oder neuen Wirtschaftsjahr zugeordnet werden können.

Anlage EÜR 2023

Für die steuerliche Erfassung der EÜR ist die Anlage EÜR ein zentrales Dokument, das jährlich beim Finanzamt einzureichen ist. Hier werden alle relevanten Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres detailliert aufgeführt. Die Anlage EÜR 2023 wird einige Neuerungen enthalten, die Unternehmer kennen sollten.

Fazit

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet eine praktikable Möglichkeit für kleinere Unternehmen und Freiberufler, ihre Gewinne zu ermitteln und ihre Steuerlast zu optimieren. Allerdings erfordert die korrekte Anwendung ein gutes Verständnis der zugrundeliegenden Prinzipien sowie der zahlreichen Ausnahmen und Sonderregelungen. Mit diesem Beitrag hoffen wir, Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik gegeben zu haben und laden Sie ein, sich bei weiterführenden Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um individuelle Beratung zu erhalten. Mehr Infos unter https://www.steuerschroeder.de/einnahmenueberschussrechnung.html