Einheitliche EU-Standards: Bessere Bekämpfung von Geldwäsche

Die Bundesregierung hat Maßnahmen für eine bessere Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem den öffentlichen Zugang zum Transparenzregister und weitere Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes vor.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung. Sie ist Teil der staatlichen Aufgabe, Bürger und Wirtschaft vor Verbrechen und Terror zu schützen. Für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es gut und effizient, dass auf europäischer Ebene einheitliche Standards festgelegt worden sind.

Das Bundeskabinett hat deshalb den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf, der eine Einigung auf EU-Ebene umsetzt, zugestimmt.

Schutz vor Verbrechen und Terror

Die Änderung stärkt die Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig werden die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erweitert.

Diese Regelungen sind im Wesentlichen vorgesehen:

  • Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert.
  • Im Nicht-Finanzsektor werden als Mietmakler tätige Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser sowie Kunstlagerhalter in den Kreis der Verpflichteten einbezogen, die geldwäscherechtliche Verpflichtungen erfüllen müssen.
  • Bei öffentlichen Versteigerungen sind künftig bei Barzahlungen ab 10.000 Euro bestimmte Pflichten des Geldwäschegesetzes einzuhalten, insbesondere bei Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.
  • Das 2017 geschaffene Transparenzregister wird für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sein. Ein Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr notwendig.
  • Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird beim Abgleich polizeilicher Datenbanken auch über Treffer in geschützten Dateien informiert, und sie erhält Zugang zum Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
  • Die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird angesichts aktueller Geldwäscheverdachtsfälle und erhöhter Geldwäscherisiken in diesem Sektor konkretisiert.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.11.2019