Der Rat der EU hat am 5. November 2024 eine allgemeine Ausrichtung zu ViDA (VAT in the Digital Age) erzielt, eine bedeutende Entscheidung zur Digitalisierung der Mehrwertsteuerverwaltung in Europa. Dieser Schritt ermöglicht nun die Annahme eines entsprechenden Rechtstextes, die voraussichtlich ohne weitere Hürden verlaufen wird. Der entscheidende Durchbruch kam, nachdem Estland sein Blockadeveto gegen eine andere Säule des ViDA-Pakets aufgehoben hatte.
Wichtige Eckpunkte und Zeitplan der ViDA-Regelungen
- Zeitplan: Ab Juli 2030 sollen die neuen Anforderungen zur digitalen Berichterstattung und zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtend gelten. Eine Harmonisierung der nationalen Systeme ist bis Januar 2035 vorgesehen.
Elektronische Rechnung: Standardisierung und Anforderungen
Die elektronische Rechnung wird zum Standardverfahren für Rechnungen in der EU. Die Definition umfasst nur elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, das eine automatisierte und elektronische Verarbeitung ermöglicht, gemäß der Richtlinie 2014/55/EU. Hybridrechnungen, die sowohl strukturierte Daten als auch menschenlesbare Informationen enthalten, bleiben zulässig.
Wesentliche Punkte:
- Pflicht zur elektronischen Rechnung: Die elektronische Rechnungsstellung wird zum Standard für grenzüberschreitende Transaktionen, wobei für inländische Lieferungen nationale Abweichungen erlaubt sind.
- Kein Einverständnis des Empfängers: Künftig ist die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung nicht mehr erforderlich (Art. 232).
- Fristen für Rechnungsausstellung:
- Ab 01.07.2027: Rechnungen sind spätestens am 15. Tag des Folgemonats nach dem steuerbaren Ereignis auszustellen.
- Ab 01.07.2030: Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem steuerbaren Ereignis oder bei Anzahlungen spätestens 10 Tage nach Zahlungseingang ausgestellt werden.
- Aufhebung der zusammenfassenden Meldungen: Die Pflicht zur Abgabe zusammenfassender Meldungen für innergemeinschaftliche Transaktionen entfällt (Erw. 11).
- Vorsteuerabzug nur bei elektronischer Rechnung: Optional können Mitgliedstaaten den Vorsteuerabzug für den Empfänger nur dann ermöglichen, wenn er eine elektronische Rechnung besitzt (Art. 168).
Digitales Reporting: Meldepflichten und technische Unterstützung
- Meldepflicht bei Empfang: Der Empfänger muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung die Daten melden, um einen Datenabgleich durch die Steuerbehörden zu ermöglichen.
- Technische Umsetzung: Mitgliedstaaten müssen den Steuerpflichtigen die technischen Mittel für die Datenübermittlung bereitstellen. Die Übermittlung kann direkt, durch Dritte oder über ein öffentliches Portal erfolgen.
- Inhalt des Reportings: Über das bisherige System der Zusammenfassenden Meldungen hinaus müssen künftig weitere Angaben gemacht werden, etwa Bankverbindungen, um finanzielle Ströme nachzuvollziehen (Art. 264).
Nationale Vorschriften und Übergangsregelungen
Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen für die Mehrwertsteuererhebung einführen, jedoch keine zusätzlichen Rechnungs- oder Meldepflichten. Länder mit nationalen Echtzeit-Transaktionsmeldesystemen haben bis Januar 2035 Zeit, ihre Systeme an die neuen EU-weiten Vorgaben anzupassen.
Fazit: Effiziente und transparente Steuerverwaltung in der EU
Mit der ViDA-Initiative bringt die EU eine umfangreiche Modernisierung der Steuerberichterstattung und Rechnungsstellung auf den Weg. Für Unternehmen bedeutet dies ab 2030 eine einheitliche digitale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung. Diese Maßnahmen sollen den Besteuerungsprozess vereinfachen und die Steuertransparenz erhöhen, indem Finanzbehörden effizienter auf die Transaktionsdaten zugreifen können.
Quelle: DATEV Informationsbüro Brüssel