Referentenentwurf „DAC8-UmsG“ veröffentlicht: Neues Gesetz zur Steuertransparenz bei Kryptowerten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 1. November 2024 den Referentenentwurf zum DAC8-Umsetzungsgesetz (DAC8-UmsG) veröffentlicht. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2226 in nationales Recht um und soll die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung weiterentwickeln. Ziel ist die Einführung erweiterter Melde- und Sorgfaltspflichten, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen.

Inhalt des DAC8-Umsetzungsgesetzes

Das DAC8-UmsG beinhaltet die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 und enthält wichtige Neuerungen:

  • Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG): Dieses neue Stammgesetz (Artikel 1) legt spezifische Sorgfalts- und Meldepflichten für Krypto-Dienstleister fest. Es verpflichtet Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen, relevante Informationen ihrer Kunden zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ziel ist es, die Transparenz im Kryptobereich zu erhöhen und Steuergestaltungen zu verhindern.
  • Änderungen bestehender Steuertransparenzgesetze: Der Entwurf sieht Anpassungen des EU-Amtshilfegesetzes, des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes, der Abgabenordnung und des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes vor (Artikel 2-5). Das BZSt erhält erweiterte Kompetenzen, um den Datenaustausch zu erleichtern und seine Aufgaben zur Steuertransparenz im Kryptobereich umfassend wahrzunehmen.
  • Zusammenarbeit mit der OECD und internationaler Austausch: Der Entwurf basiert auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD und dem weiterentwickelten Common Reporting Standard (CRS). Ziel ist es, zukünftig Informationen über Kryptowährungen und Finanzkonten mit Drittstaaten auszutauschen, sobald die entsprechenden multilateralen Abkommen (MCAAs) ratifiziert sind.

Nächste Schritte und Stellungnahmeverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf zur öffentlichen Anhörung gestellt. Interessierte können bis zum 14. November 2024 ihre Stellungnahmen per E-Mail an IVD3@bmf.bund.de senden.

Der Entwurf verdeutlicht die Bedeutung von Steuertransparenz im Bereich digitaler Vermögenswerte und den steigenden Regulierungsbedarf im Kryptosektor. Mit dem DAC8-UmsG wird die Steuerverwaltung in Deutschland auf neue Anforderungen im digitalen Zeitalter vorbereitet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)