Elterngeld (Stand: April 2025)

🔹 Allgemeines zum Elterngeld

Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um das Kind zu betreuen.

Wer kann Elterngeld erhalten?
Alle Elternteile, die:

  • ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • in Deutschland wohnen,
  • nach der Geburt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen können den Mindestbetrag erhalten.


🔹 Elterngeld-Varianten

Welche Varianten gibt es?

  • Basiselterngeld (bis zu 14 Monate)
  • ElterngeldPlus (doppelt so lange, halb so hoher Monatsbetrag)
  • Partnerschaftsbonus (zusätzliche 2–4 Monate ElterngeldPlus bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern)

Kann ich Varianten kombinieren?
Ja, Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich flexibel kombinieren.


🔹 Elterngeldhöhe

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

  • Basiselterngeld: 65–100 % des wegfallenden Netto-Einkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 €
  • ElterngeldPlus: mindestens 150 €, maximal 900 €

Gibt es Zuschläge?
Ja:

  • Geschwisterbonus: +10 %, mind. 75 € (Basis) / 37,50 € (Plus)
  • Mehrlingszuschlag: 300 € (Basis) / 150 € (Plus) je zusätzliches Kind

🔹 Neuregelungen 2024 / 2025

Was ist neu ab dem 1. April 2024?

  • Neue Einkommensgrenze: Anspruch entfällt bei zu versteuerndem Einkommen >200.000 € (Paare/Alleinerziehende)
  • Paralleler Bezug von Basiselterngeld: nur 1 Monat gemeinsam, nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate
  • Ausnahmen gelten bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Behinderungen

Was gilt ab dem 1. April 2025?

  • Einkommensgrenze sinkt auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen

🔹 Antrag & Ablauf

Wann kann ich Elterngeld beantragen?
Erst nach der Geburt – rückwirkend maximal für 3 Lebensmonate.

Wo stelle ich den Antrag?
Bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Wohnorts. In einigen Bundesländern auch online über ElterngeldDigital.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen / Steuerbescheid)
  • ggf. Nachweise über Mutterschaftsleistungen, Arbeitszeit, Vertretungen etc.

🔹 Berechnung & Bemessungszeitraum

Welcher Zeitraum zählt für die Berechnung?

  • Bei Angestellten: 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bzw. Geburt beim Vater)
  • Bei Selbstständigen: letztes abgeschlossenes Steuerjahr vor Geburt

Was wird angerechnet?

  • Erwerbseinkommen
  • keine Anrechnung von z. B. Krankengeld, Bürgergeld oder Stipendien

Was ist das „Elterngeld-Netto“?
Ein pauschal berechnetes Netto-Einkommen aus dem Brutto, auf dem das Elterngeld basiert. Es weicht vom normalen Netto ab.


🔹 Teilzeit & Partnerschaft

Wie viel darf ich arbeiten, während ich Elterngeld beziehe?
Maximal 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt.

Was ist der Partnerschaftsbonus?
Wenn beide Eltern gleichzeitig 24–32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie je bis zu 4 Monate zusätzliches ElterngeldPlus (150–900 € monatlich).

Was sind die Partnermonate?
Zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und einer in dieser Zeit weniger verdient.


🔹 Besonderheiten & Sonderfälle

Was gilt bei Frühgeburten?
Je nach Vorverlegung des Geburtstermins gibt es 1 bis 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld.

Gibt es Elterngeld bei Zwillingen?
Ja, aber nur einmal Elterngeld plus Mehrlingszuschlag (300 €/Monat für Zwillinge, mehr bei weiteren Kindern).

Bekommen auch Alleinerziehende Elterngeld?
Ja, sie können sowohl Partnermonate als auch den Partnerschaftsbonus alleine in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


🔹 Besteuerung & Sozialversicherung

Muss ich Elterngeld versteuern?
Nein, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf anderes Einkommen.

Bin ich während des Elterngeldbezugs krankenversichert?
Ja – wie vorher. Beiträge können sich jedoch ändern, insbesondere bei Privaten. Lassen Sie sich ggf. beraten.

Weitere Infos + Rechner siehe https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Elterngeld.html