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Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Berechnung, Antrag und Steuertipps

Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind selbst zu betreuen. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und kann als Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bezogen werden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf Elterngeld hat, wie hoch das Elterngeld 2026 ist, welche Einkommensgrenzen gelten, wie Sie den Antrag stellen und welche steuerlichen Punkte Eltern beachten sollten.

Stand: Juni 2026 · Aktualisiert mit der Einkommensgrenze von 175.000 € für Geburten ab 01.04.2025, den Regeln zum gleichzeitigen Basiselterngeld-Bezug, Kindergeld 2026 und den aktuellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Familien.

Infografik Elterngeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Basiselterngeld: mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat.
  • ElterngeldPlus: mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat, dafür länger beziehbar.
  • Ersatzrate: regelmäßig 65 % bis 67 % des bereinigten Nettoeinkommens, bei niedrigem Einkommen bis zu 100 %.
  • Arbeitszeit während des Bezugs: bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats.
  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab 01.04.2025 besteht kein Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen über 175.000 € liegt.
  • Antrag: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt.
  • Steuer: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für andere Einkünfte.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Anspruchsberechtigt können insbesondere sein:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Selbständige und Freiberufler,
  • Studierende und Auszubildende,
  • Arbeitslose,
  • Hausfrauen und Hausmänner,
  • Adoptiveltern,
  • getrennt lebende Elternteile, wenn sie das Kind selbst betreuen,
  • in Ausnahmefällen Verwandte bis zum dritten Grad, wenn die Eltern die Betreuung nicht übernehmen können.

Wichtig: Elterngeld ist an Lebensmonate des Kindes gebunden, nicht an Kalendermonate. Die Planung sollte daher immer nach dem Geburtsdatum des Kindes erfolgen.

Elterngeld-Rechner: Wie viel Elterngeld erhalten Sie?

Mit dem Elterngeld-Rechner können Sie überschlägig berechnen, wie hoch Ihr Basiselterngeld oder ElterngeldPlus voraussichtlich ausfällt.

Elterngeldrechner

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Durchschnittliches Monatsnettoeinkommen der letzten 12 Monate
Euro

Hinweis: Der Rechner bietet eine erste Orientierung. Die endgültige Berechnung erfolgt durch die Elterngeldstelle anhand der eingereichten Nachweise, der maßgeblichen Steuerklasse, des Bemessungszeitraums und eventueller Teilzeiteinkünfte.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt. Es beträgt in der Regel 65 % bis 67 % des wegfallenden Einkommens. Bei sehr niedrigem Einkommen kann die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 % steigen.

Leistung Mindestbetrag Höchstbetrag Typischer Einsatz
Basiselterngeld 300 € monatlich 1.800 € monatlich vollständige oder weitgehende Erwerbsunterbrechung
ElterngeldPlus 150 € monatlich 900 € monatlich Teilzeit oder längere Bezugsplanung
Partnerschaftsbonus wie ElterngeldPlus wie ElterngeldPlus beide Eltern arbeiten parallel 24 bis 32 Stunden

Zuschläge beim Elterngeld

  • Geschwisterbonus: 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 € beim Basiselterngeld bzw. mindestens 37,50 € beim ElterngeldPlus.
  • Mehrlingszuschlag: 300 € monatlich für jedes weitere Mehrlingskind beim Basiselterngeld, 150 € beim ElterngeldPlus.
  • Frühgeburten: Bei deutlich zu früh geborenen Kindern können zusätzliche Elterngeldmonate hinzukommen.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basiselterngeld kann grundsätzlich ab der Geburt bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld erhalten. Zusammen können Eltern bis zu 14 Monate Basiselterngeld nutzen, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat.

Partnermonate

Die zwei zusätzlichen Partnermonate gibt es, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld bezieht und sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert. Alleinerziehende können die Partnermonate unter den gesetzlichen Voraussetzungen allein nutzen.

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

Für Geburten ab dem 01.04.2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern grundsätzlich nur noch für höchstens einen Lebensmonat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Ausnahmen gelten insbesondere bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.

Praxis-Tipp: Wenn beide Eltern länger parallel zu Hause oder in Teilzeit sein möchten, sollte früh geprüft werden, ob eine Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus günstiger ist.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld

Basiselterngeld ist die klassische Variante. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und wird für einzelne Lebensmonate des Kindes gezahlt.

  • mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat,
  • regelmäßig 65 % bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens,
  • bis zu 12 Monate für einen Elternteil,
  • bis zu 14 Monate insgesamt mit Partnermonaten oder für Alleinerziehende.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus eignet sich besonders, wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten oder die Zahlungen über einen längeren Zeitraum strecken möchten. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.

  • mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat,
  • maximal halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne Erwerbstätigkeit,
  • doppelt so lange beziehbar wie Basiselterngeld,
  • oft vorteilhaft bei Teilzeit nach der Geburt.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dafür müssen beide im Durchschnitt 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter besonderen Voraussetzungen allein nutzen.

  • 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate,
  • gleichzeitige Teilzeit beider Eltern erforderlich,
  • 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt,
  • strenge Nachweispflichten gegenüber der Elterngeldstelle.

Achtung: Wird die vorgeschriebene Arbeitszeit beim Partnerschaftsbonus nicht eingehalten, kann die Elterngeldstelle bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Einkommensgrenzen beim Elterngeld 2026

Seit 2025 gilt für Geburten ab dem 01.04.2025 eine einheitliche Einkommensgrenze: Paare und Alleinerziehende erhalten kein Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen im maßgeblichen Kalenderjahr mehr als 175.000 € beträgt.

Geburtsdatum des Kindes Einkommensgrenze Gilt für
01.09.2021 bis 31.03.2024 300.000 € für Paare, 250.000 € für Alleinerziehende zu versteuerndes Einkommen
01.04.2024 bis 31.03.2025 200.000 € Paare und Alleinerziehende
ab 01.04.2025 175.000 € Paare und Alleinerziehende

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren steuerlichen Abzügen.

Teilzeit und Zuverdienst während des Elterngeldbezugs

Während des Bezugs von Elterngeld dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Maßgeblich ist der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat des Kindes. Einkommen während des Bezugs wird auf das Elterngeld angerechnet, weil Elterngeld nur den Einkommensverlust teilweise ersetzt.

Beispiel: Teilzeit während ElterngeldPlus

  • Nettoeinkommen vor Geburt: 2.000 €
  • Nettoeinkommen während Teilzeit: 1.200 €
  • Einkommensverlust: 800 €
  • Elterngeld wird aus dem Einkommensverlust berechnet.

Gerade bei frühem Wiedereinstieg in Teilzeit kann ElterngeldPlus günstiger sein als Basiselterngeld, weil es länger gezahlt wird und besser zur reduzierten Arbeitszeit passt.

Berechnung des maßgeblichen Einkommens

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt maßgeblich. Mutterschutzmonate und bestimmte Monate mit Elterngeldbezug können unter Umständen ausgeklammert werden.

Arbeitnehmer

  • Grundlage ist der laufende Arbeitslohn im Bemessungszeitraum.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen bleiben häufig unberücksichtigt.
  • Die Elterngeldstelle berechnet ein pauschaliertes Netto.
  • Die im Bemessungszeitraum überwiegend geltende Steuerklasse ist besonders wichtig.

Selbständige

Bei Selbständigen wird regelmäßig der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt zugrunde gelegt. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, nicht der Umsatz. Bei Mischeinkünften aus Selbständigkeit und nichtselbständiger Arbeit gelten besondere Regeln.

Steuerklassenwechsel vor der Geburt

Ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen, wenn der Elternteil, der überwiegend Elterngeld beziehen soll, rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse wechselt. Praktisch muss die günstigere Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten haben. Deshalb sollte die Planung möglichst früh in der Schwangerschaft erfolgen.

Steuertipp: Ein Wechsel in Steuerklasse III kann das Elterngeld erhöhen, wenn der betreuende Elternteil dadurch im Bemessungszeitraum ein höheres pauschaliertes Netto erzielt. Nach der Geburt kann die Steuerklassenkombination wieder angepasst werden.

Elterngeld beantragen: Frist, Unterlagen und Ablauf

Elterngeld muss schriftlich oder über das jeweilige Online-Angebot des Bundeslands bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden.

Frist: Rückwirkung nur für drei Monate

Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt. Wer den Antrag zu spät stellt, kann daher Ansprüche verlieren.

Typische Unterlagen für den Elterngeldantrag

  • Geburtsurkunde des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“,
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern,
  • Einkommensnachweise aus dem Bemessungszeitraum,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss,
  • Nachweise über Teilzeitbeschäftigung während des Bezugs,
  • bei Selbständigen: Steuerbescheid, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung,
  • Nachweise zu Geschwisterbonus, Mehrlingen oder Frühgeburt, falls relevant.

Praxis-Tipp: Planen Sie die Bezugsmonate vor dem Antrag sorgfältig. Nachträgliche Änderungen sind möglich, aber nicht immer rückwirkend oder ohne Nachteile umsetzbar.

Elternzeit: Anspruch, Dauer und Kündigungsschutz

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden.

Wichtige Regeln zur Elternzeit

  • Elternzeit ist ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist für die Elternzeit selbst grundsätzlich nicht erforderlich.
  • Während der Elternzeit kann Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche möglich sein.
  • Das Arbeitsverhältnis ruht, besteht aber fort.
  • Es besteht besonderer Kündigungsschutz.

Anmeldefristen

  • Elternzeit vor dem dritten Geburtstag: spätestens sieben Wochen vor Beginn anmelden.
  • Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn anmelden.

Weitere Informationen finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums zur Elternzeit .

Steuertipps für Eltern: Elterngeld, Kindergeld und Kinderbetreuung

Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen. Dadurch kann es im Steuerbescheid zu einer Nachzahlung kommen.

Steuerklasse vor der Geburt optimieren

Da das Elterngeld vom pauschalierten Netto abhängt, kann die Steuerklasse einen erheblichen Einfluss haben. Bei verheirateten Eltern sollte früh geprüft werden, welcher Elternteil überwiegend Elterngeld beziehen wird und ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026

  • Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat.
  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € je Kind für das sächliche Existenzminimum.
  • BEA-Freibetrag: zusätzlich 2.928 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
  • Gesamtfreibeträge für Kinder 2026: 9.756 € je Kind bei Zusammenveranlagung.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

Mehr dazu: Kindergeld-Rechner

Kinderbetreuungskosten absetzen

Seit 2025 können Eltern 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Kind zum Haushalt gehört und die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden.

Mehr dazu: Kinderbetreuungskosten berechnen

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen werden auf das Elterngeld angerechnet. Für Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gilt regelmäßig, dass diese Monate als Basiselterngeld-Monate der Mutter gelten.

Mehr dazu: Mutterschaftsgeld berechnen

Weitere Steuervergünstigungen für Familien

Checkliste: Elterngeld optimal vorbereiten

  • Voraussichtlichen Geburtstermin und Lebensmonate des Kindes planen.
  • Elterngeldmonate zwischen den Eltern aufteilen.
  • Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vergleichen.
  • Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen prüfen.
  • Steuerklassenwechsel rechtzeitig prüfen.
  • Teilzeitwunsch mit Arbeitgeber abstimmen.
  • Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen.
  • Unterlagen für den Antrag sammeln.
  • Antrag spätestens innerhalb der Drei-Monats-Rückwirkungsfrist stellen.
  • Progressionsvorbehalt und mögliche Steuernachzahlung einplanen.

FAQ: Häufige Fragen zum Elterngeld

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind selbst zu betreuen.

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt eine Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Eltern können zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen. ElterngeldPlus kann den Bezugszeitraum verlängern, weil ein Basiselterngeld-Monat in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden kann.

Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Für Geburten ab dem 01.04.2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.

Wie viele Stunden darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Während des Elterngeldbezugs sind bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats möglich.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus bringt 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.

Wann sollte ich Elterngeld beantragen?

Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Er sollte zeitnah eingereicht werden, weil Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt wird.

Kann ein Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen?

Ja, wenn der betreuende Elternteil dadurch im Bemessungszeitraum überwiegend eine günstigere Steuerklasse hat. Die Planung muss frühzeitig vor der Geburt erfolgen.

Aktuelles zum Elterngeld 2026

Einkommensgrenze 2026

Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt weiterhin die abgesenkte Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Parallelbezug von Basiselterngeld

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist für Geburten ab dem 01.04.2024 grundsätzlich auf einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beschränkt. ElterngeldPlus bleibt für eine längere parallele Teilzeitplanung besonders wichtig.

Kindergeld und Kinderfreibeträge 2026

Das Kindergeld steigt 2026 auf 259 € pro Kind und Monat. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder betragen 2026 insgesamt 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern.

Noch mehr hilfreiche Steuerrechner

Rechtsgrundlagen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • § 1 BEEG – Anspruch auf Elterngeld
  • § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes
  • § 4 BEEG – Bezugszeitraum
  • § 4b BEEG – Partnerschaftsbonus
  • § 15 und § 16 BEEG – Elternzeit und Anmeldung
  • § 3 Nr. 67 EStG – Steuerfreiheit des Elterngeldes
  • § 32b EStG – Progressionsvorbehalt
  • § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
  • § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Kinderbetreuungskosten

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Elterngeld

EStG 
EStG § 3

EStG § 32b Progressionsvorbehalt

ErbStG 13a

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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