Energiesteuer im Bundesrat beschlossen: Entlastung bei Benzin und Diesel ab 1. Mai 2026

Bundesrat billigt befristete Senkung der Energiesteuer – Verbraucher und Unternehmen sollen kurzfristig entlastet werden

Der Bundesrat hat am 24. April 2026 in einer Sondersitzung die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen. Damit ist der Weg für eine kurzfristige Entlastung bei den Kraftstoffpreisen frei. Die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel werden vom 1. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Zusammen mit dem darauf entfallenden Umsatzsteueranteil ergibt sich eine rechnerische Entlastung von rund 17 Cent brutto pro Liter.

Hintergrund: Hohe Kraftstoffpreise belasten Bürger und Wirtschaft

Die Bundesregierung reagiert mit der Maßnahme auf die stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise. Besonders betroffen sind neben privaten Autofahrern auch Unternehmen, die auf Mobilität angewiesen sind, etwa Handwerksbetriebe, Lieferdienste, Logistikunternehmen, Außendienstmitarbeiter und Pendler.

Die Entlastung soll schnell wirken und unmittelbar an der Tankstelle spürbar werden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Was genau wurde beschlossen?

Kern der Regelung ist die befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Sie betrifft:

KraftstoffSteuersenkung nettoRechnerische Entlastung inkl. Umsatzsteuer
Benzin14,04 Cent/Literbis zu ca. 17 Cent/Liter
Diesel14,04 Cent/Literbis zu ca. 17 Cent/Liter

Die Senkung gilt befristet für den Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2026. Danach sollen die regulären Energiesteuersätze wieder gelten.

Warum beträgt die Entlastung brutto rund 17 Cent?

Die Energiesteuer ist Bestandteil des Kraftstoffpreises. Wird die Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter reduziert, sinkt auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Da auf den Kraftstoffpreis zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, ergibt sich rechnerisch eine Gesamtentlastung von rund 17 Cent brutto je Liter.

Wichtig ist jedoch: Ob und in welchem Umfang die Entlastung tatsächlich vollständig an der Zapfsäule ankommt, hängt von der Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft und der jeweiligen Marktsituation ab. Die gesetzliche Steuersenkung garantiert nicht automatisch, dass jeder Liter Benzin oder Diesel exakt 17 Cent günstiger wird.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen mit hohen Kraftstoffkosten kann die befristete Senkung kurzfristig Liquidität schaffen. Das betrifft insbesondere Branchen mit intensiver Fahrzeugnutzung.

Relevant ist die Maßnahme vor allem für:

  • Handwerksbetriebe,
  • Bauunternehmen,
  • Pflegedienste,
  • Taxi- und Mietwagenunternehmen,
  • Logistik- und Transportunternehmen,
  • Außendienstorganisationen,
  • Unternehmen mit Service- und Montagefahrzeugen.

Die steuerliche Behandlung von Kraftstoffkosten ändert sich durch die Energiesteuersenkung grundsätzlich nicht. Betrieblich veranlasste Kraftstoffkosten bleiben weiterhin als Betriebsausgaben abziehbar. Unternehmer sollten jedoch darauf achten, dass Tankbelege weiterhin ordnungsgemäß aufbewahrt und bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern korrekt verbucht werden.

Keine direkte Steuererstattung für Verbraucher

Die Entlastung erfolgt nicht über die Einkommensteuererklärung und auch nicht über einen gesonderten Antrag. Sie wirkt über den Kraftstoffpreis. Verbraucher müssen daher keine gesonderte steuerliche Erklärung abgeben, um von der Maßnahme zu profitieren.

Für Arbeitnehmer bleibt daneben die Entfernungspauschale unverändert maßgeblich. Die niedrigeren Kraftstoffpreise führen nicht automatisch zu einer Kürzung der Entfernungspauschale.

Zusammenhang mit weiteren Entlastungsmaßnahmen

Die Energiesteuersenkung ist Teil eines größeren Entlastungspakets. Parallel plant bzw. beschließt die Bundesregierung weitere Maßnahmen, darunter:

  • eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber,
  • eine Reform der Einkommensteuer ab 2027 zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen,
  • Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • strukturelle Maßnahmen zur Unterstützung der Automobilindustrie.

Die Entlastungsprämie soll Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten freiwillig bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und abgabenfrei zu zahlen.

Praxishinweise

Unternehmer sollten die befristete Senkung der Energiesteuer in der kurzfristigen Kosten- und Liquiditätsplanung berücksichtigen. Besonders bei größeren Fahrzeugflotten kann sich die Entlastung spürbar auswirken.

Empfehlenswert ist insbesondere:

  • Kraftstoffkosten für Mai und Juni 2026 gesondert beobachten,
  • Tankbelege weiterhin vollständig aufbewahren,
  • bei betrieblichen Fahrzeugen die ordnungsgemäße Buchung sicherstellen,
  • bei Fuhrparks Verbrauchs- und Kostenentwicklung dokumentieren,
  • keine dauerhafte Entlastung einplanen, da die Maßnahme bis zum 30. Juni 2026 befristet ist.

Beispielrechnung

Ein Unternehmen verbraucht im Mai und Juni 2026 insgesamt 5.000 Liter Diesel.

Bei einer rechnerischen Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter ergibt sich:

5.000 Liter × 0,17 Euro = 850 Euro brutto

Die tatsächliche Entlastung hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die Steuersenkung im Kraftstoffpreis weitergegeben wird.

Fazit

Die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll Bürger und Unternehmen kurzfristig entlasten. Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sinkt die Steuer um 14,04 Cent je Liter. Einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich eine rechnerische Entlastung von rund 17 Cent brutto pro Liter.

Für Unternehmen mit hohem Kraftstoffverbrauch kann die Maßnahme kurzfristig spürbar sein. Da sie jedoch zeitlich begrenzt ist und die tatsächliche Weitergabe an der Tankstelle von der Preisgestaltung abhängt, sollte sie nicht als dauerhafte Kostenentlastung eingeplant werden.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 24.04.2026; Bundesrat, 1064. Sitzung vom 24.04.2026; BMF-FAQ zur Energiesteuersenkung.