Entgeltaufteilung bei Sparmenüs nach der „Food-and-Paper“-Methode

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 9. November 2022 (12 K 3098/19) entschieden, dass die Aufteilung des Pauschalentgelts für sogenannte Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile nach der sogenannten „Food-and-Paper“-Methode erfolgen kann. Diese Methode basiert auf dem Wareneinsatz und ist insbesondere dann zulässig, wenn die Aufteilung maschinell durch einfache Rechenleistung erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist in solchen Fällen nicht geboten.

Wesentliche Punkte des Urteils:

  1. Sachverhalt: Der Kläger betreibt Franchise-Restaurants und bietet Spar-Menüs zum Verzehr außer Haus an. Diese Menüs bestehen aus Speisen und Getränken zu einem einheitlichen Gesamtpreis. Das Finanzamt forderte eine Aufteilung des Gesamtpreises nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise, während der Kläger die Food-and-Paper-Methode anwendete.
  2. Entscheidung des Gerichts: Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten des Klägers, dass die Food-and-Paper-Methode eine zulässige Aufteilungsmethode darstellt. Diese Methode basiert auf tagesaktuellen Einkaufspreisen und erfolgt maschinell, was sie für den Kläger zur einfachstmöglichen Aufteilungsmethode macht.
  3. Begründung:
    • Zwei selbständige Lieferungen: Mit der Ausgabe der Sparmenüs führt der Kläger mindestens zwei selbständige Lieferungen aus, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen können.
    • Einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode: Das Gericht betonte, dass die einfachstmögliche Methode zur Aufteilung des Gesamtpreises verwendet werden sollte. Die Food-and-Paper-Methode wurde als solche anerkannt, da sie maschinell und auf Basis tagesaktueller Daten erfolgt.
    • Keine ungerechtfertigten Vorteile: Das Gericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Anwendung der Food-and-Paper-Methode zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führt.
  4. Relevanz der Methode für den Steuerpflichtigen: Das Gericht stellte klar, dass nicht die Sicht der Finanzverwaltung, sondern die konkrete Ausgestaltung beim Steuerpflichtigen maßgeblich ist. Für den Kläger fehlte es an einem Mehraufwand bei der Ermittlung der Einkaufspreise, was die Food-and-Paper-Methode zur praktikablen Option machte.

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bietet wichtige Orientierung für Unternehmen im Gastronomiebereich, insbesondere für diejenigen, die Pauschalangebote wie Spar-Menüs anbieten. Es unterstreicht die Zulässigkeit der Food-and-Paper-Methode zur Aufteilung des Gesamtpreises in steuerbare Entgeltbestandteile, sofern diese Methode maschinell und ohne ungerechtfertigte Vorteile erfolgt.