Entgeltfortzahlung und Vorerkrankungen: Ein Leitfaden für Arbeitgeber

Die korrekte Anrechnung von Vorerkrankungen auf die Entgeltfortzahlungsdauer ist ein komplexes Thema, das Arbeitgeber regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Insbesondere wenn Beschäftigte mehrfach innerhalb kurzer Zeit erkranken, stellt sich die Frage, ob und wie diese Krankheitszeiten zusammengerechnet werden können. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und das praktische Vorgehen zur Anrechnung von Vorerkrankungen.

Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit dieselbe Erkrankung erneut auf, oder hat der Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten seit der ersten Erkrankung nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen gearbeitet, können diese Zeiten zusammengerechnet werden.

Anrechnung von Vorerkrankungen

Die Anrechnung von Vorerkrankungen ist nur möglich, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt. Da Arbeitgeber in der Regel keine Kenntnis von den genauen Diagnosen haben, spielt die Krankenkasse bei der Prüfung eine zentrale Rolle.

Vorgehen bei der Vorerkrankungsanfrage

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Zunächst muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert ist, die aktuelle und die zu prüfende Erkrankung bescheinigt vorliegen und alle Krankheitszeiten zusammen mindestens 30 Tage umfassen.
  2. Anfrage über DTA EEL: Die Anfrage, ob Vorerkrankungen angerechnet werden können, erfolgt über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL). Hierbei übermittelt der Arbeitgeber die Zeiträume der aktuellen und der zu prüfenden Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse.

Prüfung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse benötigt für die Prüfung die Diagnosen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Liegen alle notwendigen Informationen vor, wird geprüft, ob die Vorerkrankungen auf dieselbe Grunderkrankung wie die aktuelle Erkrankung zurückzuführen sind. Bei Unklarheiten können die behandelnden Ärzte oder der Medizinische Dienst hinzugezogen werden.

Rückmeldung und Entscheidung

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Die Krankenkasse informiert darüber, ob und in welchem Umfang Vorerkrankungen anrechenbar sind. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber dann über die Fortführung der Entgeltfortzahlung entscheiden.

Wichtig zu wissen

  • Datenschutz: Die Diagnosen selbst werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, um die Privatsphäre der Beschäftigten zu schützen.
  • Komplexe Fälle: Bei wechselnden Diagnosen oder unklaren Zusammenhängen zwischen den Erkrankungen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Fazit

Die Anrechnung von Vorerkrankungen auf die Entgeltfortzahlung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Durch die korrekte Anwendung dieser Regelungen können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Klarheit über die Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall erhalten.