Entlastung für Gründer: Aussetzung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein aufregender Schritt, der jedoch auch mit zahlreichen bürokratischen Herausforderungen verbunden ist. Eine der Aufgaben, die gerade in der Anfangsphase viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Doch für neu gegründete Unternehmen gibt es gute Nachrichten: Durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie, kurz Drittes Bürokratieentlastungsgesetz, wurde diese Pflicht mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt.

Was bedeutet die Aussetzung konkret?

Für Unternehmer, die ab dem 1. Januar 2021 eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, entfällt die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr. Diese Regelung ist auf sechs Jahre befristet und zielt darauf ab, Existenzgründer in der kritischen Anfangsphase ihres Unternehmens zu entlasten.

Die Ziele der Aussetzung

Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, den administrativen Aufwand für Neugründungen zu reduzieren und somit einen positiven Beitrag zur Förderung des Unternehmertums zu leisten. Gerade in der Startphase, in der Ressourcen sowohl finanziell als auch zeitlich oft begrenzt sind, kann diese Entlastung einen erheblichen Unterschied machen. Die Aussetzung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt Gründern mehr Raum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: den Aufbau und die Entwicklung ihres Geschäfts.

Evaluierung der Aussetzung

Das Bundesministerium für Finanzen hat das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt, die Auswirkungen dieser Regelung zu evaluieren. Im Fokus der Evaluierung stehen die tatsächlich eingetretenen Entlastungen für Gründer. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Effektivität der Maßnahme zu beurteilen und zu entscheiden, ob eine Verlängerung oder Anpassung der Regelung nach Ablauf der sechs Jahre sinnvoll ist.

Was bedeutet das für Gründer?

Für Existenzgründer bedeutet diese Regelung eine spürbare Erleichterung in der administrativen Gründungs- und Aufbauphase. Statt sich monatlich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung auseinandersetzen zu müssen, können sie sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aussetzung nach zwei Jahren endet und ab dem dritten Jahr nach der Gründung die regulären Vorschriften zur Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder gelten.

Fazit

Die Aussetzung der Pflicht zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründungen ist ein willkommener Schritt zur Entlastung junger Unternehmen. Sie ermöglicht es Gründern, sich in den ersten kritischen Jahren stärker auf die Entwicklung ihres Geschäfts zu konzentrieren, ohne von bürokratischen Pflichten übermäßig belastet zu werden. Die bevorstehende Evaluierung wird zeigen, wie effektiv diese Maßnahme ist und ob sie möglicherweise als dauerhafte Unterstützung für Existenzgründer etabliert werden kann.

Mehr Infos zur UStVA: https://www.steuerschroeder.de/Umsatzsteuervoranmeldung.html