Entschließungsantrag zur Absenkung der Zinsen (Bundesrat)

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich in einem Entschließungsantrag für die Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von 0,5 auf 0,25 Prozent ein (BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).

Die Bundesregierung solle hierzu schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Quelle: Bundesrat online