Wichtige Entscheidung des EuGH zur steuerlichen Behandlung von Erasmus+-Stipendien
Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-277/23 ein Urteil gefällt, das die steuerliche Behandlung von Mobilitätsförderungen im Rahmen des Erasmus+-Programms klärt. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Studierende und ihre unterhaltspflichtigen Eltern, da sie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU stärkt und eine unzulässige steuerliche Belastung durch nationale Regelungen einschränkt.
Hintergrund des Falls
Ein kroatischer Studierender erhielt im Rahmen des Erasmus+-Programms finanzielle Unterstützung, um einen Studienaufenthalt in Finnland zu absolvieren. Die kroatische Steuerverwaltung entzog seiner Mutter daraufhin die Erhöhung des persönlichen Grundfreibetrags, der ihr für ein unterhaltsberechtigtes Kind bisher gewährt wurde. Dies begründete die Behörde damit, dass die Erasmus+-Förderung die nationalen Schwellenwerte überschritten habe.
Das kroatische Verfassungsgericht legte dem EuGH die Frage vor, ob diese Vorgehensweise mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Entscheidung des EuGH
Der EuGH stellte fest, dass eine solche Berücksichtigung der Erasmus+-Mobilitätsförderung gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU verstößt.
- Mitgliedstaaten, die am Erasmus+-Programm teilnehmen, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die steuerliche Behandlung von Mobilitätsförderungen dieses Programms das Recht der Bürger auf Freizügigkeit nicht ungerechtfertigt einschränkt.
- Im vorliegenden Fall führte die Berücksichtigung der Erasmus+-Förderung bei der Berechnung der Einkommensteuer dazu, dass die Mutter des Studierenden finanziell benachteiligt wurde, obwohl die Förderung nicht direkt besteuert wurde.
Kernaussagen des EuGH
- Recht auf Freizügigkeit:
Die Einbeziehung der Mobilitätsförderung bei der Steuerberechnung des Elternteils stellt eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit dar. - Unverhältnismäßigkeit:
Erasmus+-Förderungen sollen zusätzliche Kosten decken, die ohne die Mobilität nicht entstanden wären. Sie mindern weder die Unterhaltsverpflichtungen der Eltern noch erhöhen sie deren steuerliche Leistungsfähigkeit. - Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit:
Eine nationale Regelung, die steuerliche Nachteile für Eltern von Studierenden erzeugt, obwohl deren verfügbare Mittel nicht steigen, widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und kann das Gegenteil der angestrebten Ziele bewirken.
Bedeutung für Studierende und Eltern
Das Urteil stärkt die Rechte von Studierenden und ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Es macht deutlich, dass nationale Steuerregelungen Mobilitätsförderungen nicht indirekt belasten dürfen, wenn dadurch das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt wird. Eltern, die von ähnlichen Regelungen betroffen sind, können sich künftig auf dieses Urteil berufen.
Fazit
Das Urteil des EuGH verdeutlicht, dass die steuerliche Behandlung von Erasmus+-Förderungen innerhalb der EU einheitlichen Grundsätzen folgen muss. Nationale Vorschriften, die solche Förderungen indirekt steuerlich belasten, sind mit dem Unionsrecht unvereinbar. Für betroffene Eltern und Studierende ist diese Entscheidung ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer gerechten steuerlichen Behandlung und zur Förderung der europäischen Mobilität.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 16.01.2025