Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in zwei Verfahren über den Widerruf und die Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden. Dabei wurden zwei unterschiedliche Fälle beurteilt, die exemplarisch die Rechtslage und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Rückforderung der staatlichen Hilfen beleuchten.
Fall 1: Erfolg der Klage eines Kosmetikunternehmens (Az. 14 K 2955/23)
In diesem Verfahren wurde der Klage einer Kosmetikerin stattgegeben, die sich gegen den Widerruf eines Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro wandte.
Entscheidung des Gerichts:
- Der Bewilligungsbescheid vom 20. April 2020 hatte mehrere alternative Zuwendungszwecke genannt, darunter die Überwindung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, eines Liquiditätsengpasses oder eines Umsatzeinbruchs.
- Der Widerruf erfolgte, weil der tatsächliche Liquiditätsengpass niedriger ausfiel als prognostiziert.
- Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass ein Widerruf nicht allein darauf gestützt werden kann, dass ein einzelner Zweck (Liquiditätsengpass) nicht erfüllt wurde, wenn der Bescheid weitere alternative Zwecke nennt.
Bedeutung:
Diese Entscheidung stärkt den Vertrauensschutz der Empfänger, wenn die Zweckbindung im Bewilligungsbescheid nicht eindeutig definiert ist.
Fall 2: Abweisung der Klage einer Fahrschule (Az. 14 K 5099/23)
In diesem Fall wies das Gericht die Klage einer Fahrschule ab, die sich ebenfalls gegen den Widerruf eines Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro wehrte.
Entscheidung des Gerichts:
- Der Bewilligungsbescheid nannte als einzigen Zweck die Überwindung eines Liquiditätsengpasses zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz.
- Der Widerruf war auf die Feststellung gestützt, dass der tatsächliche Liquiditätsengpass niedriger ausfiel als ursprünglich angenommen.
- Das Gericht sah den Widerruf als rechtmäßig an, da die Zweckbindung des Bescheids eindeutig auf den Liquiditätsengpass begrenzt war.
Bedeutung:
Das Urteil verdeutlicht, dass eine klare Zweckbindung im Bewilligungsbescheid entscheidend für die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs ist. Vertrauensschutz greift nicht, wenn der Zweck der Zuwendung klar definiert und nicht erfüllt wurde.
Weiteres Verfahren und Rechtsmittel
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils können die Beteiligten Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Bis dahin ruhen weitere parallel gelagerte Verfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Fazit
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verdeutlichen die rechtlichen Fallstricke bei der Bewilligung und Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Sie zeigen, wie wichtig eine klare Zweckbindung und Transparenz bei der Antragstellung und Bewilligung ist. Für Empfänger von Soforthilfen, die von einem Widerruf betroffen sind, lohnt es sich, die Rechtmäßigkeit des Bescheids im Detail zu prüfen und gegebenenfalls juristisch gegen Rückforderungen vorzugehen.
Für weiterführende Informationen oder rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Pressemitteilung vom 15.01.2024