Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung (Urteil vom 15.05.2024, Az. II R 12/21) klargestellt, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim auch dann erhalten bleibt, wenn die Erbauseinandersetzung länger als sechs Monate dauert. Diese Entscheidung bringt mehr Rechtssicherheit für Erben, die mit komplexen Nachlassregelungen konfrontiert sind.
Worum geht es?
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG gilt, wenn ein Erbe die Immobilie weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Laut bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung sollte die Befreiung jedoch entfallen, wenn die Erbauseinandersetzung länger als sechs Monate dauert. Der BFH hat diese restriktive Sichtweise nun zurückgewiesen.
Kernaussagen des Urteils
- Selbstnutzung entscheidend:
Die Steuerbefreiung bleibt bestehen, solange der Erbe das Familienheim weiterhin selbst bewohnt. - Keine starre Frist:
Eine Erbauseinandersetzung kann auch über einen längeren Zeitraum steuerlich begünstigt sein, wenn die Übertragung des Eigentums auf den Erben von Anfang an im Rahmen der Nachlassteilung vorgesehen war. - Widerspruch zur Finanzverwaltung:
Die Finanzverwaltung hatte bislang eine sechsmonatige Frist für die Auseinandersetzung angesetzt. Der BFH hat diese Frist als nicht maßgeblich angesehen, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Praktische Bedeutung für Erben
Vorteile des Urteils:
- Rechtssicherheit: Erben müssen sich bei längeren Erbauseinandersetzungen keine Sorgen um den Verlust der Steuerbefreiung machen.
- Flexibilität: Komplexe Nachlassregelungen, die eine längere Auseinandersetzung erfordern, führen nicht automatisch zu steuerlichen Nachteilen.
Voraussetzungen:
- Der Erbe muss das Familienheim weiterhin selbst bewohnen.
- Die Eigentumsübertragung muss im Rahmen der Nachlassteilung klar vorgesehen sein.
Empfehlungen für Erben:
- Nachweise sichern: Dokumentieren Sie, dass die Selbstnutzung des Familienheims durchgehend gegeben ist.
- Beratung in Anspruch nehmen: Komplexe Nachlassregelungen sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Fazit: Mehr Flexibilität für Erben
Mit dieser Entscheidung hat der BFH den Handlungsspielraum für Erben deutlich erweitert. Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim bleibt auch bei längeren Erbauseinandersetzungen erhalten, solange die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für detaillierte Beratung zur Erbschaftsteuer und Nachlassregelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns an!