Erhöhung des Grundfreibetrags bei Einkommensteuer für Geringverdienende besonders wichtig

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin zu heutigem Bundesratsbeschluss
Potsdam – Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages
hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski
begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die
Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum
von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener
besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute
der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der
Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um
224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro
und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung
entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten
nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich
beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte
wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es
ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen
konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger
belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau
der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses
gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126

Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung
des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum),
unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung
Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren
Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes
zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten
Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die http://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Lohnsteuer.html eingearbeitet und
kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 –
wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend
ab 1. Januar 2013 – zugute.