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Anhebung des Grundfreibetrags

 Auswirkungen für Arbeitnehmer ab April

Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr der Anhebung des Grundfreibetrags zugestimmt. Für das Jahr 2013 beträgt dieser 8.130 Euro sowie 8.354 Euro für das Jahr 2014. Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Allerdings war die Anhebung des Grundfreibetrags erforderlich, um das verfassungsrechtliche Existenzminimum in ausreichendem Maße steuerfrei zu stellen.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerzahler, denn sie müssen Steuern nur für das Einkommen zahlen, das über dem Grundfreibetrag liegt. Bei den Arbeitnehmern wird sich der höhere Grundfreibetrag in der Lohntüte aber frühestens im April 2013 auswirken, denn nun müssen erst die Softwareprogramme zum Lohnsteuerabzug umgestellt werden. Viele Selbstständige werden sogar erst mit der Einkommensteuererklärung 2013 etwas von der Anpassung spüren. Zu große Hoffnungen sollten sich die Steuerzahler aber nicht machen. Denn diese Regelung macht sich bei den Steuerzahlern mit maximal 24 Euro gegenüber dem Vorjahr bemerkbar.

Darüber hinaus fordert der Bund der Steuerzahler weitergehende Schritte zur Entlastung der Steuerzahler, z.B. über den Abbau der kalten Progression oder des Solidaritätszuschlags.

BdSt fordert praxisgerechte Umsetzung

Erst im Februar 2013 hat der Bundesrat der rückwirkenden Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags von 8.004 Euro auf 8.130 Euro pro Jahr zugestimmt. „Die Politik konnte sich nicht frühzeitig auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen, sodass gegenwärtig noch der niedrigere Grundfreibetrag bei der Lohnabrechnung angewendet wird. Nun muss eine schnelle und pragmatische Lösung gefunden werden, damit die Steuerzahler bereits in diesem Jahr vollständig von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren“, fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt).

Die Anhebung des Grundfreibetrags wird sich nämlich wahrscheinlich erst im April 2013 in der Lohntüte auswirken, denn nun müssen die Softwareprogramme zum Lohnsteuerabzug umgestellt werden. Damit wird für die Monate Januar, Februar und März 2013 zu viel Lohnsteuer abgezogen. Der BdSt fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, eine unbürokratische Lösung für die Korrektur der Lohnabrechnungen Januar bis März 2013 zu finden. Einen entsprechenden Vorschlag hat der BdSt in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen unterbreitet. Er sieht vor, eine entsprechende Korrektur für die ersten drei Kalendermonate direkt im April vorzunehmen oder die Berichtigung über die verbleibenden neun Monate zu strecken.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Ab dem 1.3.2013 wird der Grundfreibetrag erhöht

Ab dem 1.3.2013 wird der Grundfreibetrag erhöht

Kernaussage
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag betrug in 2012 für Alleinstehende 8.004 EUR; für Ehepaare 16.008 EUR. Rückwirkend ab den 1.1.2013 soll der Grundfreibetrag erhöht werden.

Gesetzliche Neuerung
Am 17.1.2013 hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem 1.1.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 EUR auf 8.130 EUR erhöht wird. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 EUR auf 8.354 EUR. Der Eingangssteuersatz bleibt unverändert bei 14 %. Ziel des Gesetzes ist es, die so genannte kalte Progression abzubauen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten. Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass durch die Anhebung des Einkommens die Einkommensteuer überproportional steigt. Hierzu kommt es durch den progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif. Bei einer Lohnerhöhung, z. B. zum Inflationsausgleich, steigt die Steuerlast, obwohl real nicht mehr verdient wird. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags wird diesem Effekt entgegengewirkt. Auch zukünftig soll alle 2 Jahre durch die Vorlage des Steuerprogressionsberichts an den Bundestag der Effekt der kalten Progression beobachtet und bekämpft werden.

Konsequenz
Nach der Entscheidung des Bundestags zur Erhöhung des Grundfreibetrags deutet sich eine notwendige Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen an. Erforderlich ist nun jedoch, dass auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

Ab dem 1.3.2013 wird der Grundfreibetrag erhöht

Ab dem1.3.2013wird der Grundfreibetrag erhöht

Kernaussage
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag betrug in 2012 für Alleinstehende 8.004 EUR; für Ehepaare 16.008 EUR. Rückwirkend ab den 1.1.2013 soll der Grundfreibetrag erhöht werden.

Gesetzliche Neuerung 
Am17.1.2013 hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem1.1.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 EUR auf 8.130 EUR erhöht wird. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 EUR auf 8.354 EUR. Der Eingangssteuersatz bleibt unverändert bei 14 %. Ziel des Gesetzes ist es, die so genannte kalte Progression abzubauen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten. Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass durch die Anhebung des Einkommens die Einkommensteuer überproportional steigt. Hierzu kommt es durch den progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif. Bei einer Lohnerhöhung, z. B. zum Inflationsausgleich, steigt die Steuerlast, obwohl real nicht mehr verdient wird. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags wird diesem Effekt entgegengewirkt. Auch zukünftig soll alle 2 Jahre durch die Vorlage des Steuerprogressionsberichts an den Bundestag der Effekt der kalten Progression beobachtet und bekämpft werden.

Konsequenz
Nach der Entscheidung des Bundestags zur Erhöhung des Grundfreibetrags deutet sich eine notwendige Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen an. Erforderlich ist nun jedoch, dass auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

Ab dem 1.3.2013 wird der Grundfreibetrag erhöht

Ab dem 1.3.2013 wird der Grundfreibetrag erhöht

Kernaussage
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag betrug in 2012 für Alleinstehende 8.004 EUR; für Ehepaare 16.008 EUR. Rückwirkend ab den 1.1.2013 soll der Grundfreibetrag erhöht werden.

Gesetzliche Neuerung
Am 17.1.2013 hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem 1.1.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 EUR auf 8.130 EUR erhöht wird. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 EUR auf 8.354 EUR. Der Eingangssteuersatz bleibt unverändert bei 14 %. Ziel des Gesetzes ist es, die so genannte kalte Progression abzubauen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten. Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass durch die Anhebung des Einkommens die Einkommensteuer überproportional steigt. Hierzu kommt es durch den progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif. Bei einer Lohnerhöhung, z. B. zum Inflationsausgleich, steigt die Steuerlast, obwohl real nicht mehr verdient wird. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags wird diesem Effekt entgegengewirkt. Auch zukünftig soll alle 2 Jahre durch die Vorlage des Steuerprogressionsberichts an den Bundestag der Effekt der kalten Progression beobachtet und bekämpft werden.

Konsequenz
Nach der Entscheidung des Bundestags zur Erhöhung des Grundfreibetrags deutet sich eine notwendige Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen an. Erforderlich ist nun jedoch, dass auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

Erhöhung des Grundfreibetrags bei Einkommensteuer für Geringverdienende besonders wichtig

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin zu heutigem Bundesratsbeschluss
Potsdam – Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages
hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski
begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die
Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum
von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener
besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute
der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der
Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um
224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro
und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung
entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten
nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich
beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte
wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es
ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen
konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger
belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau
der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses
gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126

Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung
des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum),
unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung
Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren
Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes
zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten
Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die http://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Lohnsteuer.html eingearbeitet und
kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 –
wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend
ab 1. Januar 2013 – zugute.